Viele Verbraucher sind der Meinung, dass juristische Begriffe und Kenntnisse über gewisse Probleme und Sachverhalte die Angelegenheit von Anwälten, Notaren oder Rechtspflegern sind. Diese Annahme ist jedoch falsch. Praktisch jeder Bürger, gleich ob er Schüler ist, arbeitet oder schon Rente oder Pension bezieht, bekommt es täglich mit juristischen Sachverhalten zu tun. Ein wenig Grundwissen zum Thema macht das Leben leichter und kann viel Ärger vermeiden. Zu den juristischen Begriffen, die am häufigsten gebraucht werden, gehört der formlose Kaufvertrag.
Was ist ein formloser Kaufvertrag?
Diese Form des Kaufvertrags ist der am häufigsten geschlossene Vertrag überhaupt. Ein formloser Kaufvertrag kommt zum Beispiel jedes Mal zustande, wenn Sie in einem Geschäft etwas kaufen. Der Verkäufer übergibt Ihnen eine Ware bzw. Produkt und Sie bezahlen dafür. Mit diesem Vorgang ist ein formloser Kaufvertrag abgeschlossen worden. Ein formloser Kaufvertrag beinhaltet eine sich deckende Willenserklärung von Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer bietet ein Produkt oder eine Dienstleistung an und der Käufer akzeptiert diese. Ein formloser Kaufvertrag kann schriftlich, aber auch mündlich geschlossen werden. Die juristischen Aspekte eines Kaufvertrags werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 433 ff BGB) festgelegt.
Der Begriff „formlos“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kaufvertrag nicht in einer bestimmten Form auszufertigen ist, um rechtskräftig zu sein. Wenn Sie wollen, können Sie zum Beispiel einen formlosen Kaufvertrag auch mit einem Handschlag abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen einem formellen und einem formlosen Kaufvertrag?
Ein formeller Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er in schriftlicher Form vorliegt. Um rechtswirksam zu werden, muss seine Richtigkeit durch Zeugen und/oder dem Vertreter einer Regierungsbehörde (zum Beispiel einem Notar oder Rechtsanwalt) bestätigt werden. Ein formloser Kaufvertrag ist dagegen an keine bestimmte Form gebunden. Er kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden, ohne dass dabei bestimmte Standards beachtet werden müssen. So ist ein Kaufvertrag, der auf einen Bierdeckel geschrieben wurde, ebenso rechtskräftig wie ein mehrseitiger Kaufvertrag, den Sie mit einem Möbelhaus abgeschlossen haben. Im Prinzip können Sie einen formlosen Kaufvertrag so gestalten wie Sie wollen, während Sie bei einem formellen Kaufvertrag an die Einhaltung diverser Vorschriften gebunden sind.
Bei welchen Gelegenheiten gilt der Kaufvertrag?
Der formlose Kaufvertrag gilt bei der Mehrzahl der Käufe und Verkäufe als rechtskräftiger Vertrag. Das betrifft zum Beispiel den Kauf von Sachen oder Dienstleistungen, aber auch Tieren. Letzterer Sachverhalt wird durch den § 90a BGB geregelt. Darin wird festgestellt, dass ein Tier keine Sache ist. Trotzdem gelten beim Kauf die Vorschriften für Sachen, so lange nichts Gegenteiliges vorliegt. Formelle Verträge in schriftlicher Form mit notarieller Beurkundung sind eher die Ausnahme. Der Gesetzgeber fordert sie beim Kauf von Immobilien, Firmen und beim Erbschaftskauf.
Wie kommt ein formloser Kaufvertrag zustande?
Formlos bedeutet nicht rechtlos. Auch bei einem formlosen Kaufvertrag ist die Rechtslage komplizierter als die meisten Menschen denken. Damit ein Kaufvertrag (auch ein formloser) rechtskräftig wird, müssen zunächst die beiden Parteien, Verkäufer und Käufer, namentlich benannt werden. Desweiteren wird muss der Gegenstand oder Dienstleistung, die verkauft wird, unverwechselbar identifiziert werden. Die Unterschriften des Verkäufers und des Käufers besiegeln den Vertrag. In der Regel kommen noch spezielle Klauseln wie zum Beispiel Lieferbedingungen und Optionen zur Bezahlung dazu. Beim täglichen Einkauf geht es natürlich nicht so kompliziert ab. Dort tätigen Sie einen so genannten Barkauf, auch Handkauf genannt. Der Verkäufer übergibt Ihnen das Produkt oder Sie legen es auf das Band an der Kasse und der Verkäufer gibt den Preis ein.
Der Kaufvertrag kommt durch das Bezahlen zustande. Im Rechtswesen spricht man von einem konkludenten Vertragsabschluss. Beide Vertragspartner drücken zwar nicht ausdrücklich ihren Willen aus, einen Kaufvertrag abzuschließen, weder mündlich noch schriftlich, bekunden diese Absicht jedoch durch ihr Handeln. Wenn keiner der Vertragspartner Einwände erhebt, wird der Kaufvertrag rechtskräftig.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich?
Formlos bedeutet nicht gesetzlos. Bloß weil beim Abschluss des Kaufvertrags keine bestimmte Form gewahrt werden muss und weder Zeugen noch eine offizielle Beurkundung erforderlich sind, heißt das noch lange nicht, dass Verkäufer und Käufer keine Rechte und Pflichten haben.
Rechte und Pflichten des Verkäufers
Mit dem Abschluss des formlosen Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Ware zu übergeben oder die Dienstleistung zu leisten. Es ist jedoch möglich, diese Übergabe zu einem späteren, im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt vorzunehmen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie eine Reise buchen. Trotzdem geht die Ware oder Dienstleistung in das Eigentum des Käufers über, sobald der Kaufvertrag rechtskräftig wird (nach erfolgter Bezahlung), nicht erst zum Zeitpunkt der Lieferung oder Ausführung der Dienstleistung. Mit dem Abschluss des formlosen Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer zudem, die Ware in einem gebrauchsfähigen Zustand und ohne Mängel zu übergeben.
Bestehen Mängel, muss der Verkäufer den Käufer darauf hinweisen (so weit sie ihm bekannt sind). Der Jurist nennt das Sachmängelhaftung. Beim Zustandekommen des Kaufvertrags hat der Verkäufer das Recht auf Bezahlung der Ware oder Dienstleistung. Entweder bezahlt der Käufer den Kaufpreis sofort und in einem Betrag oder es werden spezielle Zahlungsbedingungen im Kaufvertrag vereinbart (zum Beispiel Ratenzahlung).
Rechte und Pflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware oder Dienstleistung entgegen zu nehmen und die Bezahlung so zu leisten, wie es im formlosen Kaufvertrag vereinbart wurde. Im Fall eines Handkaufs (täglicher Einkauf) erfolgt das sofort durch Bezahlen der Ware an der Kasse. Der Käufer hat das Recht, die Ware in einem gebrauchsfähigen Zustand ohne Mängel zu erhalten. Wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, muss sie den gesetzlich vorgegebenen Standards entsprechen.

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Was müssen Sie beim formlosen Kaufvertrag beachten?
Ein Kaufvertrag, auch ein formloser, stellt einen Wechsel der Eigentumsverhältnisse dar. Die verkaufte Ware geht in das Eigentum des Käufers über, sobald die Vertragsparteien ihre Pflichten erfüllt haben. Damit ein Kaufvertrag rechtskräftig wird, müssen beide Parteien geschäftsfähig sein (Ausnahme Handkauf). Eine weitere wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrags sind die Eigentumsverhältnisse. Der Verkäufer kann eine Sache nur verkaufen, wenn er ihr Eigentümer ist. In Supermärkten und Geschäften vertreten die Verkäufer den Eigentümer und handeln in dessen Auftrag. Die Eigentumsverhältnisse sind besonders im Zusammenhang mit einem Kauf auf Raten bedeutsam.
Wird eine Sache auf Ratenzahlung gekauft, bleibt sie so lange das Eigentum des Verkäufers, bis die letzte Rate bezahlt ist, weil erst dann der Kaufvertrag erfüllt wird.
Dem Käufer wird die Sache nur zur Nutzung überlassen. Das bedeutet, er hat kein Recht, die Sache weiter zu verkaufen, so lange er sie nicht vollständig bezahlt hat. Erst dann wird er ihr Eigentümer. Verkauft er die Sache (beispielsweise ein Auto) vorher weiter, ist dieser Verkauf ungültig. In der Praxis sollten Sie deshalb vor dem Kauf immer erst die Besitzverhältnisse klären, indem Sie auf Belege für den Erwerb der Sache (Quittung, Kassenbon, Vertrag) bestehen. Die Unterlagen des Verkaufs sollten Sie zudem eine angemessene Zeit lang aufbewahren, um im Fall der Fälle Ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Diese Frist trifft natürlich nicht auf Lebensmittel zu.
Bei diesen Produkten muss der Käufer sobald er den Mangel entdeckt, die Ware in das Geschäft zurückbringen, in dem er sie gekauft hat. Das Geschäft wickelt dann den Vorgang ab. Zum Nachweis des formlosen Kaufvertrags müssen Sie den Kassenbon vorlegen. Den sollten Sie deshalb immer 2 Jahre lang aufbewahren (bei Lebensmitteln so lange, bis es verzehrt wurde). In vielen Geschäften werden Kassenbons mit Thermodruckern gedruckt. Die Ausdrucke sind nicht beständig, sondern verblassen mit der Zeit. Bei hochwertigen Produkten sollten Sie den Beleg fotografieren und das Bild speichern und/oder eine Kopie anfertigen.