Seit dem Jahr 2014 sind Unternehmen verpflichtet, die Unternehmensbilanz elektronisch an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln. Wer als Unternehmen zur E-Bilanz verpflichtet ist, was genau es damit auf sich hat, was Taxonomien sind und welche praktischen Tools es gibt, das erfährt man im folgenden Artikel.
Die E-Bilanz: Wissenswertes
Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen ihre Bilanz seit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hierbei spricht man von der so genannten E-Bilanz. Sie unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der früher in Papierform eingereichten Bilanz eines Unternehmens. Von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung einer Unternehmensbilanz ausgeschlossen sind jene Unternehmen, die lediglich eine EÜR, also eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, erstellen müssen. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine E-Bilanz nur im XBRL-Format an das Finanzamt übermittelt werden kann. Dieses Format ist eine eigens für die Automatisierung von Wirtschaftsinformationen entwickelte Computersprache und wird von speziellen Tools wie eBilanz-Online unterstützt.
Damit erfasste Bilanzdaten können, auch unter Nutzung von Synergieeffekten, sowohl an den Bundesanzeiger als auch an die Finanzverwaltung im XBRL-Format übermittelt werden. Hierfür liegen sowohl die handelsrechtliche als auch die steuerrechtlichen Taxonomien zur Verwendung vor. Außerdem bietet das Tool die Möglichkeit zur Erstellung des digitalen Finanzberichts, kurz DiFin, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Banken und anderen Kreditgebern. eBilanz-Online ist eine Anwendung für die Übermittlung von Bilanzdaten an den Bundesanzeiger und zeichnet sich durch eine hohe Innovationskraft, die einfache Anwendung und kostengünstige Nutzung aus. Außerdem arbeitet eBilanz-Online vollkommen webbasiert.
Hiermit können Unternehmer ihre E-Bilanz auch selbstständig erstellen, ohne die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen zu müssen. Dazu registriert sich das Unternehmen mit seinen Stammdaten und kann diese für die Folgejahre speichern. Nutzer von Standard-Kontenrahmen der DATEV (SKR 03 und SKR04) können vorgefertigte Standard-Mappings nutzen. Kontensalden lassen sich hierbei sowohl per Hand als auch digital über eine Excel-Tabelle einpflegen.
Taxonomien in der E-Bilanz
So genannte Taxonomien gliedern die Daten, welche von Unternehmen in der E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden. Branchenunabhängig gibt es die so genannte Kerntaxonomie, welche für alle Unternehmen jeglicher Branchen gilt und von Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Körperschaften verwendet wird. Hinzu kommen Ergänzungstaxonomien, welche branchenabhängig verwendet werden. Die Auswahl der Ergänzungstaxonomie erfolgt zwischen folgenden sechs Möglichkeiten:
- kommunale Eigenbetriebe
- Verkehrsunternehmen
- Krankenhäuser
- Pflegedienstleister
- Wohnungswirtschaft
- Land- oder Forstwirtschaft
Darüber hinaus gibt es Sondertaxonomien für Kreditinstitute oder Versicherungen, die ebenfalls branchenspezifisch zugeschnitten sind.
Welche Angaben müssen bei einer E-Bilanz gemacht werden?
Zum verpflichtenden Inhalt einer E-Bilanz gehören die Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung, eine steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung, eine Ergebnisverwendungsrechnung, die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften, die steuerliche Gewinnermittlung, der steuerlicher Betriebsvermögensvergleich und steuerliche Modifikationen. Der Mindestumfang der anzugebenden Daten wird durch die Mussfelder innerhalb der E-Bilanz vorgegeben. Ergänzend dazu können weitere freiwillige Angaben gemacht werden, um späteren Nachfragen durch die zuständige Finanzbehörde vorzubeugen.
Hierzu zählen ein Eigenkapitalspiegel, Gesellschafterbeschlüsse, Haftungsangaben, Kontennachweise oder die Kapitalflussrechnung. Da sich die Inhalte der Taxonomien jährlich ändern können, sollten Unternehmen sich diesbezüglich über den aktuell gültigen Stand informieren, um keine Pflichtangaben zu versäumen.