Es gibt eine Vielzahl von Unternehmensrechtsformen und jede hat eigene Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile. Da ist es nicht verwunderlich, wenn der Überblick mal verloren geht. Im Folgenden soll deswegen die GmbH vorgestellt und unter bestimmten Gesichtspunkten beleuchtet werden.
Grundlagen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist in Deutschland eine der am häufigsten vertretenen Gesellschaftsformen. Die rechtliche Grundlage findet sich in dem GmbH-Gesetz, das im Jahre 1892 und somit vor über 120 Jahren erlassen worden ist. Eine solche Rechtsform hat es bis dato noch nicht gegeben und sie verbreitete sich daraufhin international.
Gründung
Für die Errichtung einer GmbH ist keine bestimmte Mindestanzahl von Gesellschafter vorgeschrieben, anders als bei Personalgesellschaften. Nicht selten ist daher auch eine sogenannte Ein-Mann-GmbH. Allerdings wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 € benötigt. Die Anmeldung zur Handelsregistereintragung kann aber schon nach Erbringung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals und – bei mehreren Gesellschafter – mindestens eines Viertels eines jeden Geschäftsanateils erfolgen.
Ferner muss bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, geschlossen werden. Dieser Vertrag wird von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet und bedarf notarieller Form. Zudem muss die Satzung bestimmte, gesetzlich geregelte Vertragsinhalte vorsehen.
Haftung
In Bezug auf die Haftung unterscheidet sich eine Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft. Während bei letzterer die Haftung eines Komplementärs (einer GbR, OHG oder KG) unbeschränkt und solidarisch ist, ist sie bei einer GmbH – wie der Name bereits vermuten lässt – beschränkt. Gegenüber den Gläubigern haftet demnach das gesamte Gesellschaftsvermögen, jedoch nicht das Privatvermögen der GmbH-Gesellschafter.
Gewinnbesteuerung, Ausschüttung
Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag (15,825 %) sowie der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer hat aufgrund des Gemeindehebesatzrechtes keinen bundeseinheitlichen Steuersatz, sondern fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Im Schnitt kann von einem Gewerbesteuersatz von 14 % ausgegangen werden, Ballungsgebieten wird dieser regelmäßig höher ausfallen.
Somit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 29,825 %. Wenn der Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird, wird die Ausschüttung der Abgeltungsteuer von 25 % unterworfen. Falls der persönliche Steuersatz der Gesellschafter niedriger ist, kann dieser später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in Anspruch genommen werden.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Falls das Stammkapital von 25.000 € nicht aufgebracht werden kann, sollte die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Erwägung gezogen werden. Umgangssprachlich auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet, hat sie den Vorteil, dass das Kapital theoretisch sogar 1 € betragen darf. In der Praxis empfiehlt sich jedoch stets die Wahl eines realistischen Kapitalvolumens, weil das Kapital als ein Maß der Bonität für Geschäftspartner durchaus wichtig sein kann.