Besteuerung von Immobilienkäufen – Worauf muss geachtet werden?

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Die Besteuerung von Immobilieneinkäufen ist nicht zu unterschätzen. Wenn man eine Immobilie erwirbt und innerhalb von einem Zeitraum von 10 Jahren wieder weiterverkauft, dann fällt das Haus in eine Spekulationsfrist. Wenn durch diesen Verkauf einen Gewinn erwirtschaftet wurde, muss man Steuern bezahlen beim Finanzamt. Wenn man den Verkauf jedoch erst nach diesen 10 Jahren abwickelt, muss man entsprechend keine Steuern bezahlen.

Der Verkauf nach der Spekulationsfrist ist also steuerlich gesehen wirtschaftlicher. Beim Erwerb einer Immobilie fallen auch steuern beim Notar an. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Wenn man die Immobilie in das Betriebsvermögen einlegt in der Spekulationsfrist dann wird dies nicht als Verkauf betrachtet und man muss keine Steuern dafür bezahlen.

Egal ob Eigentumswohnungen, Häuser etc. Dies sind alles Vermögenswerte die unter die Besteuerung fallen. Wenn man eine Immobilie erwirbt bezahlt man Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Grunderwerbssteuer. Beim Verwalten und halten der Immobilie bezahlt man Grundsteuer, Abschreibung etc.

Die Grundsteuer sollte nicht unterschätzt werden

Rein rechtlich gesehen sind Immobilien Grundstücke die unbebaut als auch bebaut sein können. Für das Eigentum bezahlt man die Grundsteuer. Es gibt kein explizites Immobiliensteuerrecht, deshalb greifen in diesem Fall unterschiedliche Steuerarten. Wenn man eine Immobilie baut oder kauft ist dies eine erhebliche Belastung für die Liquidität. Man sollte deshalb durch eine effiziente steuerliche Gestaltung die finanzielle Belastung in Grenzen halten. Es gibt viele Berater die einem als Immobilienbesitzer zur Seite stehen.

Neubau oder gebraucht?

Man muss des Weiteren auch zwischen gebrauchte Wohnungen und Neubauten unterscheiden. Als Käufer spielt es auch eine Rolle ob es die Erstwohnung ist oder nicht. Wenn man ein Neubau kauft bezahlt man auf den kompletten Kaufpreis 4 % Mehrwertsteuer, zusätzlich fallen des Weitere auch noch 50,00 € an Katastersteuer und Hypothekarsteuer an. Wenn es nicht die Erstwohnung ist dann bezahlt man einen Mehrwertsteuersatz von 10 % und das auf den ganzen Kaufpreis.

Wenn man ein gebrauchtes Haus oder eine gebrauchte Wohnung kauft gilt es zu unterscheiden, ob man von einer Gesellschaft beziehungsweise einer juristischen Person kauft oder von einer Privatperson. Wenn man von einer Privatperson kauft und es die Erstwohnung ist bezahlt man einen Steuersatz von 2 %. Wenn man von einer Gesellschaft kauft kann man dies nicht kalkulieren sondern muss man individuell prüfen.

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