Der Betriebsrat setzt sich in Unternehmen für die Belange der Arbeitnehmer ein und muss regelmäßig neu gewählt werden. Was es bei der Betriebsratswahl zu beachten gibt, welche Verfahren angewandt werden können und welche Besonderheiten für die Erstwahl eines Betriebsrats gelten, das erklärt der nachfolgende Beitrag. Außerdem erklären wir, wer wählen und kandidieren darf.
Wissenswertes zur Betriebsratswahl
Die Zusammensetzung des Betriebsrats erfolgt durch eine Wahl, an der alle wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens teilnehmen dürfen. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung ist die Unterstützung von Experten auf dem Gebiet Betriebsratswahl eine effiziente Hilfestellung. Schließlich gilt es bei der Wahl zu einem Betriebsrat zahlreiche Vorgaben, Fristen und gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Was zunächst komplex und unverständlich wirkt, lässt sich mit einem strukturierten Plan jedoch rechtssicher durchführen. Der Betriebsrat wird in Unternehmen alle vier Jahre gewählt, sofern es während der Wahlperiode nicht zu einem Rücktritt des aktuellen Betriebsrats kommt und eine Neuwahl erforderlich ist.
Wer wählt den Betriebsrat und wer kann kandidieren?
Wahlberechtigt sind bei einer Betriebsratswahl alle Arbeitnehmer, die die Volljährigkeit erreicht haben. Der Beschäftigungsumfang hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht, so dass auch Teilzeitkräfte an der Wahl teilnehmen können. Beschäftigt ein Unternehmen Leiharbeiter, so sind diese nur dann wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monaten im Unternehmen eingesetzt sind. Das passive Wahlrecht entscheidet darüber, wer sich zur Wahl als Kandidat aufstellen lassen kann. Hierzu sind alle Arbeitnehmer berechtigt, die seit mindestens sechs Monaten zum Betrieb gehören. Auch hierbei spielt der Umfang der Beschäftigung keine Rolle. Leiharbeiter können sich in dem Unternehmen, in dem sie eingesetzt werden, nicht zur Wahl aufstellen lassen.
Ablaufplan für die Wahl eines Betriebsrats
Bei den Vorbereitungen der Wahl muss zunächst ein Wahlvorstand bestimmt werden. Dieser fertigt anschließend das Wahlausschreiben an und stellt die Wählerliste zusammen. Zu entscheiden ist auch, ob eine vereinfachte oder normale Wahl abgehalten wird. Die vereinfachte Wahl ist in Unternehmen mit bis zu 50 wahlberechtigten Angestellten möglich und kann darüber hinaus auch in Unternehmen bis maximal 100 Wahlberechtigten vereinbart werden. In allen anderen Fällen wird das normale Wahlverfahren angewandt. Unter Einhaltung der verbindlichen Fristen werden die Wahlvorschläge vom Wahlvorstand aufgenommen und es erfolgt eine Prüfung auf deren Berechtigung.
Zu diesem Zeitpunkt muss auch bereits der Zeitpunkt der Wahl im Unternehmen öffentlich gemacht werden. Nach dem Wahlzeitraum werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt und das Ergebnis der Wahl bekanntgegeben.
Besonderheit: Erstwahl eines Betriebsrats
Nicht in jedem Unternehmen wurde in der Vergangenheit bereits eine Betriebsratswahl abgehalten. Gibt es in einem Unternehmen bisher keinen gewählten Betriebsrat, erfolgt die Erstwahl über ein zweistufiges Wahlverfahren. In allen anderen Fällen wird der neu gewählte Betriebsrat nach einem einstufigen Wahlverfahren durch den alten Betriebsrat eingesetzt.