Sie wollen wissen, welchen geldwerten Vorteil Sie haben, wenn Sie Ihren Dienstwagen privat benutzen? Dann müssen Sie den Bruttolistenpreis kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diesen Bruttolistenpreis ermitteln können.
Was ist der Bruttolistenpreis?
Der Bruttolistenpreis bemisst den Bruttowert eines Fahrzeugs. Er wird immer zu diesem Zeitpunkt gemessen, an dem das Fahrzeug das erste Mal zugelassen wird. Hierfür wird der Bruttowert des Fahrzeugs mit allen dazugehörigen Kosten, wie zum Beispiel einer eventuellen Sonderausstattung und der Umsatzsteuer, herangezogen. Zusammenfassend kann also erkannt werden, dass es sich um den Wert handelt, welcher bei dem Kauf des Autos anfällt.
Die Ermittlung des Bruttolistenpreises
Natürlich werden im Internet verschiedene Webseiten angeboten, auf denen der Bruttolistenpreis von bestimmten Fahrzeugen eingesehen werden kann. Das ist allerdings nicht immer zielbringend. Dies resultiert daraus, da sich der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs auch innerhalb eines Modells sehr stark unterscheiden kann. Die Unterschiede im Bruttolistenpreis zwischen zwei Fahrzeugen desselben Modells sind darauf zurückzuführen, da jedes Fahrzeug über eine andere Ausstattung verfügt.
Aufgrund dessen tauchen im Internet oft viele verschiedene Bruttolistenpreise für ein Modell auf. Deshalb ist es auch so wichtig, sich nicht auf Listenpreise aus dem Internet zu verlassen, es sei denn, es handelt sich um offizielle Angaben des ADAC. Der sicherste Weg, den richtigen Bruttolistenpreis ermitteln zu können, ist, direkt beim Autohändler, bei dem Sie das Auto erworben haben, nachzufragen. Die Vertragshändler von deutschen Autoherstellern wie Mercedes, VW, Audi oder BMW stellen meist sogar eine schriftliche Bestätigung über den Bruttolistenpreis aus.
Diese Bestätigung kann dann bei der Steuerprüfung oder dem Finanzamt vorgelegt werden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, so eine schriftliche Bestätigung zu besitzen. Sie haben kein Interesse daran, direkt beim Autohersteller nachzufragen oder können dies aus irgendeinem Grund nicht tun? Kein Problem. Natürlich gibt es auch eine andere Möglichkeit, auf diese man sich sehr gut verlassen kann. Der Bruttolistenpreis kann nämlich aus Datenblättern aus dem Internet entnommen werden. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die Datenblätter tatsächlich vom Hersteller selbst veröffentlicht wurden.
Insbesondere große Hersteller wie VW, Audi, BMW und Mercedes veröffentlichen solche Datenblätter relativ oft. Bei kleineren Herstellern findet man solche Datenblätter allerdings relativ selten. Es ist sogar möglich, dass das Datenblatt, sofern es sich um ein Originales handelt, direkt als Bestätigung, bei der Steuerberatung oder dem Finanzamt, benutzt wird.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Wagen nicht direkt von einem Hersteller gekauft habe?
Wenn es sich um keinen Neuwagen handelt und das Fahrzeug von einer Privatperson erworben wurde, kann es definitiv schwieriger werden, den Bruttolistenpreis zu ermitteln. Zu Schwierigkeiten kommt es vor allem dann, wenn der ursprüngliche Autohändler seinen Sitz nicht in der Nähe hat und auch originale Datenblätter von dem Hersteller im Netz nicht zu finden sind. In so einem Fall wird es dann doch nötig, im Internet auf andere, externe, Webseiten zuzugreifen. Sie müssen aber unbedingt darauf achten, wie seriös die Angaben der Preise sind, welche Sie entnehmen wollen.
Es gibt Portale, welche mit Absicht einen höheren Preis angeben, welcher von Privatverkäufern oder Autohändlern als Grundlage für den Vertrag benutzt wird. Ein falscher und höherer Bruttolistenpreis ergibt natürlich vor allem dann einen wesentlichen Nachteil, wenn man den Dienstwagen im Rahmen der 1-%-Regelung benutzen möchte. Aufgrund dessen empfiehlt sich in so einem Fall vor allem der Rückgriff auf renommierte Automobilportale, allen voran die Kataloge von ADAC oder autoscout24.
In so einem Fall müssen Sie allerdings auch beachten, dass selbst in diesen renommierten Katalogen nur der Preis ohne eine eventuelle Sonderausstattung zu finden ist. Deshalb müssen Sie sich hier zusätzlich den Preis von der eventuellen Sonderausstattung einholen. Verzichten können Sie in diesem Zusammenhang auf Preise von einem zusätzlichen Satz Reifen mit Felgen oder von Freisprecheinrichtungen und Autotelefonen.
Beispiel
Wir gehen davon aus, Sie schaffen sich einen Dienstwagen an. Hierfür fallen Kosten von 45.000 Euro an Händlerpreis an. Zusätzlich müssen Sie 680 Euro für die Zulassung bezahlen. Der Bruttolistenpreis des Herstellers im Inland ist bei 51.860 Euro zu finden. Zusätzlich wird das Fahrzeug mit folgendem Zubehör ausgestattet:
- Navigationssystem
- Diebstahlsicherung
- Autotelefon
- Sitzheizung
Wir nehmen an, dass das Navigationssystem 1.352 Euro und die Diebstahlsicherung 628 Euro kosten. Der Preis des Autotelefons beträgt 185 Euro. Zusätzlich wird das Fahrzeug mit einer Sitzheizung ausgerüstet. Hierfür entstehen Kosten in der Höhe von 486 Euro. Dieser Einbau erfolgt allerdings erst nach der Zulassung. Die Berechnung des Bruttolistenpreises:
- Listenpreis: 51.860 Euro
- Diebstahlsicherung: 628 Euro
- Navigationssystem: 1.352 Euro
Diese Beträge ergeben somit eine Summe von 53.840 Euro. Der Betrag wird auf 53.800 Euro abgerundet. Somit ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 538 Euro, wenn die 1-%-Regelung angewandt wird. Auf diese Summe kommt man, weil ein Autotelefon, wie vorhin erwähnt, nicht zu den anrechnungsfähigen Ausstattungsgegenständen gehört. Darüber hinaus wird die Sitzheizung erst nach der Zulassung eingebaut. Dies ergibt, dass sie für den Bruttolistenpreis unerheblich ist, da hierfür der Wert zum Zeitpunkt der ersten Zulassung benutzt werden muss.