Neben Bundesanleihen und Bundesobligationen begibt der Bund sogenannte Bundesschatzbriefe und Finanzierungs-Schätze des Bundes. Beide Wertpapierformen sind Daueremissionen, die über inländische Geschäftsbanken verkauft, nach erfolgter Emission jedoch nicht zum Börsenhandel zugelassen werden. Den Bundesschatzbrief schuf der Bund im Jahre 1969, um die Eigentums- und Vermögensbildung in der gesamten Bevölkerung zu anzuregen. Er unterscheidet sich von den anderen Bundeswertpapieren dadurch, dass seine Nominalverzinsung nach einem festgelegten Plan steigt.
Wichtig: Die Ausgabe von Bundesschatzbriefen wurde bereits 2013 eingestellt!
Bundesschatzbriefe: Die Zinsberechnung im Detail
Die Zinsberechnung der Bundesschatzbriefe erfolgt auf Basis der 30/360-Tage-Usance. Die Zinsen werden nachträglich, also nach Ablauf einer Zinsperiode gutgeschrieben. Bundesschatzbriefe werden in Bundesschatzbriefe Typ A und Bundesschatzbriefe Typ B unterschieden. Bei Typ A werden die Zinsen an jedem Zinstermin ausgezahlt, wohingegen die Zinsen des Typs B nicht ausgeschüttet, sondern zusammen mit dem Nennwert in jedem Jahr automatisch reinvestiert werden. Die Ausgabe von Bundesschatzbriefen und Finanzierungs-Schätze wurde 2013 eingestellt.
Beispiel zum Bundesschatzbrief Typ B
Der Bundesschatzbrief Typ B (Ausgabe 1995/10) hat nach dem ersten Jahr (erster Zinstermin) einen Wert von 104,50 DM. Dieser setzt sich aus dem Nennwert (100 DM) sowie dem Zinsanspruch (4,50 DM) zusammen. Der Zinssatz für die Wiederanlage beträgt 6,00%. Hieraus lässt sich der Wert dieses Bundesschatzbriefes zum Zinstermin 1997 berechnen:
- 104,50 DM + (104,50 DM x 6,00): 100 = 110,77 DM
Die Wiederanlage wird für die folgenden Jahre zum jeweils festgeschriebenen Zinssatz fortgesetzt. Am Ende der Laufzeit (7 Jahre) erhalten die Inhaber einen Betrag von insgesamt 155,35 DM, und ihr Gesamtertrag aus der Investition von anfänglich 100 DM lautet:
- 155,35 DM – 100 DM = 55,35 DM
Der Zinseszinseffekt bei Bundesschatzbriefen Typ B führt dazu, dass diese Papiere höher rentieren als Schatzbriefe Typ A derselben Ausgabe. Bundesschatzbriefe Typ A weisen immer eine Laufzeit von sechs Jahren und Bundesschatzbriefe Typ B immer eine Laufzeit von sieben Jahren auf. Trotz der relativ langen Laufzeiten und der fehlenden Möglichkeit, die Papiere über eine Wertpapierbörse zu veräußern, sind ihre Eigentümer nicht gezwungen, das investierte Kapital für die gesamte Laufzeit zu binden.
Inhaber von Bundesschatzbriefen haben jederzeit die Möglichkeit, die Papiere auf Dritte, zum Erwerb Zugelassene, zu übertragen. Der Verkauf ist somit grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit ausgeschlossen. Der Bund räumt Haltern von Schatzbriefen zudem das Recht ein, die Papiere ein Jahr nach Zinslaufbeginn (Sperrfrist) – und zwar bis zu einem Betrag von 10.000 DM je Inhaber und Zinsmonat – über die depotführende Stelle zurückzugeben.
Der Bund löst zurückgegebene Schatzbriefe zum Nennwert inklusive Zinsanspruch ein. Der Znsanspruch umfasst beim Typ A die Stückzinsen, die für die Zeit zwischen dem letzten Zinszahlungstermin (einschließlich) und dem Tag der vorzeitigen Rückgabe (ausschließlich) anfallen.
Beispiel zum Bundesschatzbrief Typ A
Der Bundesschatzbrief Typ A (Ausgabe 1995/9) wird jeweils am 01.05. eines jeden Jahres verzinst. Die vorzeitige Rückgabe ist jederzeit nach dem 30. April 1996 möglich. Ein Anleger, der den Bundesschatzbrief am 01.05.1995 erwirbt, erhält am ersten Zinstermin eine Zinszahlung in Höhe von 4,50 DM. Entschließt sich der Investor, den Bundesschatzbrief am 01.06.1996 zurückzugeben, so errechnet sich der Rückzahlungsanspruch in Höhe von:
- 100 DM + (100 DM x 6,00 x 30):(100 x 360) = 100,50 DM
Die Berechnung des Rückgabewertes für Bundesschatzbriefe Typ B ist etwas komplizierter. Die Bundesbank veröffentlicht zu jeder Emission zwei Tabellen, aus denen die genauen Rückzahlungswerte zu einem bestimmten Termin nach Ende der Rückgabesperrfrist entnommen werden können. Die erste Spalte der Tabelle I weist für den 31.05.1996 einen Rückzahlungswert in Höhe von 105,02 DM aus. Dieser kann wie folgt rekonstruiert werden:
- Rückzahlungsanspruch am 30.04.1996 (104,50 DM) + Zinsen auf den Rückzahlungsanspruch für 30 Tage
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Zahlen ergibt sich ein Rückzahlungswert in Höhe von:
- 104,50 DM + (104,50 DM x 6,00 x 30):(100 x 360) = 105,02 DM
Die Spalten zwei bis sieben der Tabelle II zeigen die Zinsansprüche, die innerhalb eines Monats anfallen. Der Zinsanspruch, der in der Tabelle beispielsweise für den 15. Mai 1996 ausgewiesen ist, kann wie folgt berechnet werden:
- (104,50 DM x 6,00 x 15):(100 x 360) = 0,26 DM
Unter Berücksichtigung der beiden Tabellen kann ein Anleger den Rückzahlungswert für jeden Tag innerhalb der Laufzeit des Bundesschatzbriefes Typ B (Ausgabe 1995/10) herleiten.
Schatzbrief-Inhaber sollten nach Ablauf der Rückgabesperrfrist prüfen, ob aktuelle Ausgaben von Bundesschatzbriefen oder andere Geldanlagen möglicherweise eine höhere Rendite bieten, als der Schatzbrief, der gehalten wird. In einem solchen Fall ist die Rückgabe des Schatzbriefes vorteilhaft. Für die Inhaber der Bundesschatzbrief-Ausgaben 1989/13 und 1989/14 hätte sich am 01.11.1990 beispielsweise ein Umtausch in die Schatzbrief-Ausgaben 1990/9 bzw. 1990/10 gelohnt.
Die Zinssätze letztgenannter Ausgaben lagen für die gesamte Laufzeit über den Sätzen der Ausgaben 1989/13 bzw. 1989/14. Beim Umtausch eines Bundesschatzbriefes in einen anderen muss bedacht werden, dass das Kapital für ein Jahr länger gebunden wird. Der Zinsvorteil ist also mit einem Liqiditätsnachteil verbunden. Eine Bundesschatzbrief-Ausgabe stellt der Emittent – ähnlich wie bei Bundesobligationen – dann ein, wenn die Rendite der Papiere vom Marktzinsniveau abweicht.
Da Bundesschatzbriefe immer zum Nennwert ausgegeben werden, ist eine Anpassung der Rendite über Veränderungen des Ausgabekurses – anders als bei Bundesobligationen – nicht möglich. Schatzbrief-Ausgaben werden somit in aller Regel in kürzeren Zeitabständen abgelöst als die Serien bei Bundesobligationen.
Finanzierungsschätze des Bundes
Finanzierungs-Schätze des Bundes sind vom Bund ausgestellte Inhaberschuldverschreibungen, die als Abzinsungspapiere und – genau wie Bundesschatzbriefe und -obligationen – in Form einer Daueremission begeben werden. Finanzierungs-Schätze weisen Laufzeiten von einem oder zwei Jahren auf. Die Laufzeit umfasst gewöhnlich aber nicht exakt ein bzw. zwei Jahre, sondern reicht von 350 bis 380 bzw. 710 bis 740 Tagen.
Diese Spannen ergeben sich, da Finanzierungs-Schätze zwar an jedem Werktag eines Monats verkauft, aber grundsätzlich zum 20. des gleichen Monats im nächsten oder übernächsten Jahr zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Zinsberechnung für Finanzierungs-Schätze – analog zu Bundesschatzbriefen – für jeden Monat 30 und für ein Jahr 360 Zinstage angesetzt werden.
Beispiel zum Finanzierungs-Schatz
Ein Anleger, der beispielsweise am 01.10.1995 einen Finanzierungs-Schatz mit einer Laufzeit von einem Jahr erwirbt, erlangt einen Zinsanspruch für eine Laufzeit von 380 Tagen, da der Zinsberechnung der Zeitraum zwischen dem 01.10.1995 und dem 20.10.1996 zugrunde gelegt wird. Erwirbt er das gleiche Papier am 30.10.1995, verkürzt sich die Laufzeit um 30 Tage und der Zinsanspruch verringert sich entsprechend. Die Differenz zwischen Nennwert und Ausgabekurs entspricht dem Zinsertrag eines Finanzierungs-Schatzes. Der Ausgabekurs wird folgendermaßen bestimmt:
- Ausgabekurs = Nennwert – (Nennwert x Verkaufszinssatz x Laufzeit):(100 x 360 Tage)
Für einen Finanzierungs-Schatz, den ein Anleger am 30.05.1995 erwirbt, lässt sich der Ausgabekurs wie folgt berechnen:
- 1000 DM – (1000 DM x 4,21 x 350):(100 x 360) = 959,07 DM
Am 20.05.1996 erhält der Anleger eine Auszahlung in Höhe von 1.000 DM. Sein Anlagebetrag von ursprünglich 959,07 DM hat sich infolgedessen in einem Zeitraum von 350 Tagen mit 40,93 DM verzinst. Die Ausgabe von Finanzierungs-Schätzen erfolgt nicht in bestimmten Serien Sie können deshalb nur einem bestimmten Ausgabemonat zugeordnet werden. Den Verkaufszinssatz ändert der Emittent immer dann, wenn das Marktzinsniveau dies erfordert.
Die Schuldtitel dürfen – im Gegensatz zu Bundesschatzbriefen – weder an den Emittenten, den Bund, noch an die Deutsche Bundesbank vorzeitig zurückgegeben werden. Eine Übertragung auf erwerbsberechtigte Dritte ist aber jederzeit gestattet. Der Börsenhandel mit Finanzierungs-Schätzen und Bundesschatzbriefen ist aufgrund des eingeschränkten Erwerberkreises ausgeschlossen. Der Kauf dieser Schuldtitel ist – genau wie die Rückgabe bei Fälligkeit – immer gebühren- und spesenfrei.