Zunächst einmal ein paar Worte zur Definition des Devisenkassamittelkurses: was sind in diesem Zusammenhang überhaupt Devisen? Bei Devisen handelt es sich im Grunde genommen um ausländische Zahlungsmittel. Somit handelt es sich um Rahmen der Bilanzierung also um Schecks oder entsprechende Kontoguthaben im Ausland, die eine andere Währung darstellen als die vom Unternehmen ansonsten genutzte Heimatwährung.
Für ein deutsches Unternehmen mit Unternehmenshauptsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stellt der Euro also die entsprechende Heimatwährung dar, der US-Dollar wäre im exemplarischen Beispiel also eine Devise. Im Gegensatz zur privaten Verwendung von Devisen, bei der auch Bargeld darunter fällt, werden ausländische Bargeldreserven im gewerblichen Sinne nicht zu den Devisen gezählt.
Somit handelt es sich also um finanzielle Mittel in Form von Kontoständen, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, Kunden oder Dienstleistern sowie um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die das entsprechende Unternehmen in ausländischen Zahlungsmitteln in seiner Bilanz aufweist. Im Bankwesen wird in puncto Devisen Definition eine noch schärfere Abgrenzung vorgenommen: hier gelten ausschließlich Kontostände in ausländischen Währungen als Devisen.
Definition und Einsatzgebiete des Devisenkassamittelkurses
Im Rahm der betrieblichen Bilanzierung tauchen einige Bilanzposten in der jeweiligen Unternehmensbilanz oft in Fremdwährungen auf. Z.b. handelt es sich dabei um in britische Pfund fakturierte Rechnungen aus Lieferungen oder Leistungen oder aber um auf US-Dollar laufende Darlehen. Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist aber im in der jeweiligen Landeswährung des Unternehmens zu erstellen – diese richtet sich nach dem Standort des entsprechenden Unternehmenshauptsitzes. Im Falle des Unternehmenshauptsitzes in Deutschland regelt der §244 HGB den betreffenden Versus.
Folglich müssen die genannten Bilanzposten in Fremdwährungen gemäß §256a HGB durch eine vorgegebene Währungsumrechnungsart umgewandelt werden – in diesem Fall per Devisenkassamittelkurs. Somit müssen Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährungen im Zuge der Unternehmensbilanzierung per Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet werden. Eine Unterscheidung gibt es dabei jedoch noch zwischen kurzfristigen sowie langfristigen Verbindlichkeiten oder Forderungen.
Kurzfristige Verbindlichkeiten oder Forderungen besitzen einen Restwert von weniger als 2 Jahren, langfristige Verbindlichkeiten oder Forderungen haben eine Restlaufzeit von mindestens 2 Jahren oder mehr. Gemäß der neuaufgenommenen Vorschrift (§ 256a HGB) wird der Devisenkassamittelkurs auch dann angewandt, insofern Kursgewinne dabei entstünden und der Gewinn des Unternehmens dadurch erhöht wird. Zu unterscheiden gilt es dabei jedoch noch zwischen dem sogenannten Geldkurs, bzw. dem Briefkurs.
Ersterer kommt immer dann zum Einsatz, insofern es sich um Verbindlichkeiten im Ausland handelt, für deren Begleichung das Unternehmen quasi Devisen bei einer ausländischen Bank einkaufen muss. Der Briefkurs hingegen findet seine Anwendung vor allem bei Forderungszugängen aus dem Ausland, bei denen Devisen in die jeweilige Heimatwährung umgerechnet werden müssen.
Maßgeblich ist der Einsatz des Devisenkassamittelkurses jedoch im Rahmen des Jahresabschlusses, bei welchem dieser per Division von Geldkurs mit dem Briefkurs berechnet wird – doch dazu im folgenden Abschnitt etwas mehr.
So lässt sich der Devisenkassamittelkurs ganz unkompliziert berechnen
Grundsätzlich müssen Sie bei der Umrechnung von Fremdwährungen den Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Abschlussstichtages verwenden. Als Beispiel soll hierzu ein fiktives Unternehmen dienen, welches am 1.12.2019 eine Rechnung über 1.000.000,00 GBP (britisch Pfund) mit dem Zahlungsziel von 6 Wochen an einen britischen Kunden weiterleitet. Zum jeweiligen Bilanzstichtag (also in diesem Fall am 31.12.2019) ist die Rechnung jedoch noch nicht bezahlt worden und ist folglich unter „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ in der entsprechenden Unternehmensbilanz verbucht.
Der Briefkurs zum Bilanzstichtag beträgt 1,17 Euro je Pfund-Sterling, der Geldkurs hingegen 1,20 Euro je Pfund-Sterling. Zur Berechnung des Devisenkassamittelkurses wird nun der Durchschnitt zwischen Geldkurs und Briefkurs am Abschlussstichtag gebildet. Folglich beläuft sich der Devisenkassamittelkurs in unserem Beispiel am Bilanzstichtag auf 1,185 Euro je Pfund-Sterling. Entsprechend dieser Berechnungsgrundlage beläuft sich die Bilanzposition demnach auf genau 1.185.000 Euro.
Der etwaige Buchwert der Forderung gegenüber dem britischen Kunden erhöht sich demnach um einen (jedoch noch nicht realisierten) Ertrag in Höhe von 118.500 Euro. Dieser Betrag erhöht schlussendlich den Gewinn des Unternehmens. Würde sich es bei der Forderung jedoch um eine langfristige Forderung handeln, die mit einer Restlaufzeit von mindestens zwei oder mehr Jahren gehandelt wird, hätte der Buchwert der betreffenden Forderung jedoch bei 1.000.000 Pfund-Sterling (entsprechend 1:1 genau 1.000.000 Euro) in der Bilanz festgeschrieben werden müssen.
Von welchen Institutionen wird er berechnet?
Offizielle Devisenkassamittelkurse (oder auch: Devisenmarktkurse genannt) werden von vielen Geschäfts- und Direktbanken berechnet und täglich zu festgeschriebenen Terminen veröffentlicht. Angegeben werden die Devisenkassamittelkurse oftmals unter dem Begriff Mittelkurs. Die Berechnung der für die Ermittlung der Kurse benötigen Geldkurse und Briefkurse vielerlei Währungen werden anhand von Marktquotierungen vorgenommen.
Sofern keine individuellen Währungskurse mit der betreffenden Bank ausgehandelt wurden, gelten die angegebenen Devisenkassamittelkurse der Bank. In der Regel werden die jeweiligen Devisenkassamittelkurse vieler Fremdwährungen einmal täglich aktualisiert, wobei keine untertägige Aktualisierung stattfindet. Darüber hinaus bieten viele Banken aber auch die sogenannten Echtzeit-Devisenkassamittelkurse die sich nach den Forex-Währungskursen richten.