Dienstwagen richtig versichern: Darauf sollte man achten

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Für viele Angestellte gehört der Dienstwagen zur absoluten Selbstverständlichkeit. Oft besteht aber Ungewissheit darüber, wie der Wagen zu versichern ist – oder wer in einem Versicherungsfall eigentlich haftbar gemacht werden kann. Dieser Artikel klärt auf.

Wie werden Dienstwagen versichert?

In den meisten Fällen sind Fahrten mit einem Dienstwagen doppelt versichert. Ist der Angestellte mit dem Dienstwagen privat unterwegs – was durchaus Teil des Vertrages zwischen ihm und dem Unternehmen sein kann – muss er mit seiner privaten Selbstbeteiligung haften. Ist er jedoch beruflich unterwegs, greift die Haftpflicht und gegebenenfalls die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Unternehmens. Viele Unternehmen wollen sich gerade bei der Vergabe von Dienstwagen gegen weitere hohe Kosten absichern und greifen deswegen zur Vollkasko-Versicherung. Auf dem Markt gibt es ausgesprochen viele unterschiedliche Tarife, speziell maßgeschneidert für Unternehmen und Dienstwagen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man zu viel oder zu wenig bezahlt, kann man mit einem Tarifrechner das passende Angebot finden.

Ob und inwiefern tatsächlich die Versicherung des Unternehmens in einem konkreten Fall greift, muss im Zweifel ein Gutachter klären. Hier gibt es noch viele verschiedene Szenarien, die unterschieden werden müssen. Zum Beispiel ist entscheidend, ob er Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Bei sogenanntem „leicht fahrlässigen“ Fahrverhalten muss der Unternehmer mit seiner Haftpflicht haften. Bei „normaler“ Fahrlässigkeit greift die Versicherung des Unternehmens, aber der Fahrer muss eine private Selbstbeteiligung zahlen – sofern vereinbart. Hat er grob fahrlässig gehandelt – etwa, wenn er unter Alkoholeinfluss gefahren ist – muss er komplett haften. Das gleiche gilt selbstverständlich für vorsätzliches Handeln.

Immer einen Blick in den Vertrag werfen

Sowohl für das Unternehmen als auch für die Angestellten ist es sehr wichtig, die genauen Vertragsdetails zu kennen. Darin ist festgehalten, wer im Schadensfall haften muss, wann ein Gutachter bestellt wird und inwiefern der Dienstwagen sowohl für private als auch für dienstliche Fahrten überhaupt genutzt werden darf. Im Zweifel ist nicht immer klar, ob es sich bei einer Fahrt um eine berufliche oder eine private Tour gehandelt hat. Was beispielsweise, wenn der Fahrer auf dem Weg zur Arbeit kurz anhalten wollte, um einen Anruf seiner Partnerin entgegen zu nehmen? Diese Dinge kann letztlich nur ein Gutachter, schlimmstenfalls aber eine Behörde wie die Polizei klären.

In den meisten Fällen handelt es sich bei Schäden am Dienstwagen aber um kleinere Vergehen, die nicht sofort eines Gutachters oder sogar der Polizei bedürfen. Ein Tipp: Verfügt der Angestellte über eine hohe Schadenfreiheitsklasse, lässt sich diese vielleicht sogar in die Versicherung für den Dienstwagen übertragen. Der Unternehmer muss den Angestellten darum bitten, dies explizit im Vertrag zu vereinbaren – er profitiert dann aber unter Umständen auch von geringeren Kosten.

 

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