Gründung einer Holding Gesellschaft: Definition und Wissenswertes

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Holdings gehören in der Unternehmenswelt zu den gängigen Möglichkeiten der zentralen Organisation von Beteiligungen an Firmen. Was genau ist eine Holding, wie kann diese gegründet werden und welche Vor- oder Nachteile ergeben sich daraus? Auf diese und andere Fragen findet man im nachfolgenden Artikel Antworten.

Was ist eine Holding?

Holding-Gesellschaften sind Dachfirmen, die der Strukturierung von Konzernen dienen. Der Betriebszweck einer Holding ist das Halten von Kapitalbeteiligungen an verschiedenen Gesellschaften. Erste Holdings entstanden Ende des 19. Jahrhunderts in den USA, als die damals dort üblichen Trusts per Gesetz verboten wurden. Daher gehören Holdingunternehmen zu den ältesten Formen der Unternehmensorganisation. Wer heute eine Holding Gesellschaft gründen möchte, der möchte darüber in der Regel die Beteiligung an verschiedenen Firmen verwalten. Kapitalbeteiligungen an Unternehmen sind ein wichtiger Bestandteil des Kapitalismus und daher stellen Holding-Gesellschaften ein weltweit gängiges Geschäftsmodell dar.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Holding?

Der wichtigste Vorteil durch die Gründung einer Holding ist das Potenzial zur Steuereinsparung. Die gegründete Holding als Dachgesellschaft kann mit ihrem Unternehmenssitz ins Ausland verlegt werden. Gleiches gilt für die unter der Holding vereinten Tochterfirmen. Dazu kann man einen Standort mit attraktiverem Steuersystem als in Deutschland wählen und so Steuern einsparen. Zu den weiteren Vorteilen der Holding gehört auch, dass sich darüber Kapitalbeteiligungsschranken umgehen lassen. Zu den nachteiligen Aspekten einer Holding zählt, dass die Tochtergesellschaften sich in Abhängigkeit zum Mutterkonzern befinden und die Verwaltung der meistens sehr komplexen Unternehmensstruktur mit einem höheren administrativen Aufwand verbunden ist.

Wie gründet man eine Holding?

Die Gründung einer Holding ist auf unterschiedliche Weise möglich, erfordert jedoch immer die Beteiligung von mindestens zwei Konzernen. Besteht bisher kein Unternehmen, müssen zunächst zwei neue Unternehmen gegründet werden. Alternativ dazu können ein bereits bestehendes und ein neu gegründetes Unternehmen zu einer Holding zusammengeschlossen werden. Bei der dritten Möglichkeit bildet sich die Holding aus zwei bereits bestehenden Konzernen. Hierzu kommen verschiedene Geschäftsformen wir die AG, UG, GmbH oder Limited in Frage. Anschließend muss ein Konzern zum Mutterkonzern, ein weiterer zum Tochterkonzern ernannt werden. Die Muttergesellschaft wird danach beim Marken- und Patentamt angemeldet.

Für alle genannten Gründungsformen ist ein hohes Gründungskapital erforderlich. Aufgrund der möglichen Steuererleichterungen lohnt sich dieser Kapitaleinsatz jedoch in vielen Fällen bereits auf kurze Sicht. Grundsätzlich ist die Gründung einer Holding auch im Ausland jederzeit möglich. Hierzu muss jedoch das vor Ort geltende Recht berücksichtigt werden. Daher können sich Gründungsvorgänge, damit verbundene Kosten und Fristen von Land zu Land unterscheiden. Für die Gründung einer Holding-Gesellschaft im Ausland ist es in der Regel sinnvoll, sich vor Ort Experten zur Unterstützung zu suchen. Das bietet mehr Rechtssicherheit, vereinfacht und beschleunigt die Gründung der Holding.

 

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