Nahezu jeder besitzt heute ein eigenes Auto oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug. Vor allem im ländlichen Raum ist dies nahezu unabdingbar, da der öffentliche Nahverkehr hier oft eher dürftig organisiert ist. Es gibt verschiedene Gründe, um ein Kraftfahrzeug abzumelden. Sei es, weil es durch einen Umzug in die Stadt oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes nicht mehr benötigt wird, durch einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, oder weil man sich ein Fahrzeug mit dem Partner oder der Partnerin teilt.
Aber auch, wenn das Auto nach einem Unfall oder altersbedingt verschrottet wird, muss es stillgelegt werden. Aus finanziellen Gründen ist es empfehlenswert, sein Fahrzeug auch dann abzumelden, wenn es voraussichtlich länger nicht benötigt wird – dann müssen nämlich weder Steuern noch Versicherung bezahlt werden. Doch wie funktioniert das Abmelden eines KFZ eigentlich? Muss man die Versicherung extra kündigen? Was ist, wenn man während der Öffnungszeiten der zuständigen Behörde gar keine Zeit hat? Ist es möglich, eine online KFZ-Abmeldung durchzuführen?
Der herkömmliche Weg: Persönliches Erscheinen auf der Zulassungsstelle
In Deutschland ist die Zulassungsstelle die Behörde, die zuständig ist für das An-, Ab- und Ummelden von Fahrzeugen. Für die Abmeldung von Motorrädern, Autos und Mopeds werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der Fahrzeugbrief), der Ausweis sowie die Kennzeichen benötigt. Meist ist es sinnvoll, vorher online oder per Telefon einen Termin zu vereinbaren. Das erspart lange Wartezeiten. Wer es nicht selber zum Termin schafft, kann auch eine Person des Vertrauens bevollmächtigen. Diese benötigt dann zusätzlich eine Ausweiskopie sowie eine unterschriebene Vollmacht.
Allerdings herrschen hier trotz Terminvereinbarung oft lange Wartezeiten vor. Seit Corona scheuen viele Personen zudem geschlossene Räume mit großen Menschenansammlungen. Für diese Menschen eignet sich die zweite Variante hervorragend – ebenso wie für alle, die es gern bequem haben und Zeit und Wege sparen wollen.
Abmeldung online
Bequemer ist es, die Abmeldung einfach online zu erledigen. Dafür kann in einigen Städten und Gemeinden die Website der zuständigen Zulassungsbehörde genutzt werden. Wer hier nicht fündig wird, kann sich auch auf speziellen Websites zum Thema umschauen. Für die Online-Abmeldung werden der Fahrzeugschein Teil 1 sowie die Kennzeichen benötigt. Keine Angst vor Fehlern: Alles wird Schritt für Schritt erklärt!
Was muss ich nach der Abmeldung beachten?
Wer sein Fahrzeug nur ab- und kein anderes auf das gleiche Kennzeichen anmeldet, darf noch bis zum Ende des Kalendertages damit fahren. Danach ist es im Sinne aller, es tatsächlich und in jedem Fall stehenzulassen: Fahren ohne Zulassung ist nicht nur eine Straftat – im Fall eines Unfalles greift auch kein Versicherungsschutz mehr.
Muss man die Versicherung extra kündigen?
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist nicht nötig. Die zuständige Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung dem Versicherer und dem Finanzamt. Somit werden sofort nach der Abmeldung keine Steuern und auch keine Versicherung mehr fällig.