Jeder Autofahrer ist zu einer Kfz-Versicherung verpflichtet. Das heißt jedoch nicht, dass man sich beim Kauf für eine Versicherung entscheiden und immer bei dieser bleiben muss. Es ist sinnvoll, regelmäßig nach besseren Konditionen Ausschau zu halten. Dieser Artikel zeigt, wie das geht.
Unter welchen Umständen kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Auch Kfz-Versicherungen unterliegen – wie eigentlich alle Versicherungen – bestimmten preislichen Schwankungen. Bleibt man jahrelang bei demselben Vertrag, kann es sein, dass man nach einer gewissen Zeit deutlich mehr zahlt, als marktüblich ist. Daher ist es schlau, sich ab und zu einen Überblick über die Marktlage zu verschaffen und gegebenenfalls zu wechseln. Leider ist es nicht jedem Menschen vergönnt, „einfach so“ einen Vertrag zu wechseln. Ein negativer Schufa-Eintrag genügt schon, um dem Vorhaben im Wege zu stehen. Dabei sind es gerade Menschen mit negativen Schufa-Eintrag, welche die günstigeren Konditionen eines neuen Vertrages besonders gut gebrauchen könnten.
Wer eine Autoversicherung trotz Schufa Auskunft online abschließen möchte, der ist gut beraten, nach Anbietern Ausschau zu halten, die speziell damit werben, Vertragsabschlüsse trotz Schufa-Eintrag zu ermöglichen. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht ist, darf sie theoretisch niemandem verwehrt werden, der sie bezahlen kann. Einige Anbieter versuchen sich trotzdem Kunden mit negativem Schufa-Eintrag vom Hals zu halten, weil sie Zahlungsausfälle befürchten und die Risiken nicht tragen möchten. Manchmal genügt es dann schon, sich bereit zu erklären, die Versicherungsbeiträge für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Damit bekommt der Anbieter eine besondere Sicherheit und ist unter Umständen eher bereit, dem Vertragsabschluss zuzustimmen.
Kann mir ein Vertragsabschluss bei negativem Schufa-Eintrag verweigert werden?
Die Schufa-Abfrage geschieht bei vielen Anbietern von Versicherungen automatisch und innerhalb von Sekunden. Nicht selten sind Menschen dabei sogar gar nicht involviert, die Abfrage erfolgt rein mechanisch. Sollte daraus eine Absage resultieren, kann diese so formuliert sein, dass für den Empfänger nicht unbedingt erkennbar ist, dass dem Vertragsabschluss aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags nicht zugestimmt wurde. In den meisten Fällen gibt es aber für Versicherer kaum einen anderen Grund, den Vertragsabschluss platzen zu lassen. Hat man den Verdacht, dass ein negativer Schufa-Eintrag beim Wechsel der Kfz-Versicherung im Wege stand, kann man sich zunächst eine Schufa-Selbstauskunft besorgen, um die eigene Kartei zu prüfen.
Befindet sich darin ein negativer Eintrag, weiß man nun, was dem Abschluss oder Wechsel behindert hat. Manchmal genügt hier ein Anruf, um die Situation zu klären. Viele Versicherer sind bereit, unter speziellen Konditionen (wie etwa die bereits genannte Vorauszahlung), einem Vertragsabschluss oder -wechsel dennoch zuzustimmen. Man sollte sich hier also nicht entmutigen lassen. Gerade, wer seine Versicherung seit einigen Jahren nicht gewechselt hat, kann unter Umständen von immensen Preisvorteilen profitieren.