Krankheitsfall: Der Weg zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

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Arbeitnehmer sind in der Bundesrepublik im Falle einer Erkrankung rechtlich geschützt. Im Krankheitsfall muss kein Angestellter am Arbeitsplatz erscheinen. Wichtig ist es, den Arbeitgeber sofort zu informieren, wenn man sicher ist, dass man nicht auf der Arbeit erscheinen kann. Es besteht aber keine Verpflichtung den Vorgesetzten oder der Personalabteilung die Art der Erkrankung mitzuteilen. Erst nach dem dritten Fehltag in Folge ist man verpflichtet, den krankheitsbedingten Ausfall gegenüber dem Arbeitgeber zu beweisen. Dies geschieht mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Aufbau einer AU

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur von in Deutschland praktizierenden Ärzten ausgestellt werden. Sie bestehen aus einem genormten Dokument, das in dreifacher Ausführung an den Patienten ausgegeben wird. Dabei ist eine der Ausfertigungen für die persönlichen Dokumente der erkrankten Person, eine für die Vorlage beim Arbeitgeber und eine für die Vorlage bei der Krankenversicherung bestimmt. Auf der Bescheinigung sind die persönlichen Daten des Patienten, der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit, das voraussichtliche Ende dieser und der Tag der Feststellung hinterlegt. Auf den Ausfertigungen für Patient und Krankenkasse ist die AU mit einem Zifferncode begründet. Dieser fehlt auf dem Dokument für den Arbeitgeber.

Wann eine AU nötig ist

Auch wenn bei einem Arztbesuch festgestellt wird, dass man voraussichtlich nur 1 – 2 Tage ausfällt, sollte immer nach einer Krankschreibung gefragt werden. Es ist selten exakt vorauszusehen, wie lange man arbeitsunfähig sein wird. Falls die Spanne der Krankheitstage drei Arbeitstage überschreitet, ist man so auf der sicheren Seite. Zudem behalten sich einige Arbeitgeber vor, schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU vom Arbeitnehmer zu erhalten. Die meisten Vorgesetzten machen von diesem Recht keinen Gebrauch, trotzdem ist man mit einem offiziellen Dokument besser abgesichert.

Krankschreibungen auch online erhältlich

Die Erfahrung zeigt, dass besonders montags und freitags die Arztpraxen von Menschen überlaufen werden, die sich krankschreiben lassen wollen. Manche versuchen dies natürlich nur, um ein langes Wochenende zu haben, bei anderen ist ein Fehlen am Arbeitsplatz aufgrund des Krankheitsbildes in jedem Fall berechtigt. Wer Wartezeiten in Praxis und Krankenhaus vermeiden möchte, kann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nun auch online erhalten. Seit Zulassung der Telemedizin in der Bundesrepublik im Jahr 2018, ist es möglich, Ärzte virtuell zu konsultieren. Diese können während des Videotelefonats anhand der Symptome und des Erscheinungsbilds der Patienten eine sichere Diagnose stellen. In der Folge können Ärzte Patienten nun auch Krankschreibungen und Rezepte elektronisch ausstellen und in wenigen Minuten digital übermitteln.

Videokonsultationen sind besonders in der aktuellen Corona Pandemie sehr wichtig, da sie nicht nur das Gesundheitssystem entlasten, sondern Arzt und Patienten vor einer Infektion mit dem hochansteckenden SARS-CoV-2-Erreger schützen. Natürlich wird bei einem berechtigten Corona-Verdacht ein Test notwendig, welcher nicht virtuell durchgeführt werden kann. Bei den meisten anderen gängigen Krankheitsfällen reicht die Telemedizin aber oftmals aus, um eine Diagnose, eine Therapieempfehlung, ein Rezept und auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.

 

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