Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen – Was muss man beachten?

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Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung handelt es sich um ein Dokument das bestätigt, dass die Person, bei um die es innerhalb des Dokumentes geht keine Körperschaftssteuer bzw. Einkommenssteuer entsteht.

Wenn man Geld anlegen möchte, muss man auch Steuern auf die entsprechenden Beträge zahlen. Im Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Kapitalertragssteuer wurde von dieser Regelung abgelöst, was jedoch keinen Einfluss auf die Steuerregelung bei Beträgen über dem aktuellen Grenzwert hate. Wer wenig verdient jedoch hohe Kapitalerträge hat, kann in Deutschland eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Was genau diese nützt erfahren sie hier.

In welchen Fällen kann ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen?

Sie können allerdings die Nichtveranlagungsbescheinigung nur nutzen, wenn sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser ist ab 1.1. eines Jahres gültig egal wann er bei einer Bank eingereicht wird. Er kann der Bank befristet oder unbefristet erteilt werden. Machen Sie einen unbefristeten Freistellungsauftrag, gilt die von ihnen angegebene Summe, bis der Bank von ihnen ein neuer Wert übermittelt wird. Der Freistellungsauftrag kann allerdings nicht auf einzelne Depots oder Konten gesplittet werden.

In Deutschland gibt es den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser sichert das Existenzminimum ab. Mit diesem wird sichergestellt, dass jeder Deutsche genug Geld für das Sichern der eigenen Existenz bzw. in Höhe des alltäglichen Mindestbedarfs hat. Dieses Geld ist für bspw. Ernährung sowie Kleidung und Miete vorgesehen. Die Grenze liegt aktuell bei einer Höhe von 9000 Euro für Singles sowie 18000 Euro steuerfreien Geldes im Jahr. Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden werden zum Gehalt addiert.

Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt sich in den Fällen, in denen der Antrag stellende trotzdem unter dem Grundfreibetrag bleibt, denn mit einer NV-Bescheinigung können in diesem Fall Steuern gespart werden. Jedem Sparer steht grundsätzlich ein sogenannter Grundfreibetrag zu. Das bedeutet konkret, dass Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro für Singles im Jahr steuerfrei sind. Erst dann, wenn der Gewinn über dieser Grenze liegt, greift die sogenannte Abgeltungssteuer.

Dies bedeutet, dass auf jeden Euro, der oberhalb dieser Grenze liegt, die Abgeltungsteuer fällig wird und ggf. Soli und Kirchensteuern noch dazu gerechnet werden müssen. Über höhere Kapitalerträge als 802 Euro können mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung verfügt werden. So wird das verfügen über einen Betrag in Höhe von 900 Euro möglich. Steuern müssen dann trotzdem nicht gezahlt werden.

Da die Bescheinigung von der Abgeltungssteuer freistellt. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Person die über die Nichtveranlagungsbescheinigung verfügt, mit ihren gesamten Einnahmen unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Für wen ist eine NV-Bescheinigung besonders hilfreich?

In erster Linie lohnt sich die Bescheinigung für Menschen mit geringen Einkünften. Dazu gehören Rentner sowie Minijobbern und auch Studenten. Wo kann die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden? Den zweiseitige Antrag kann man sich beim Finanzamt ausstellen lassen. Ist er ausgestellt, muss er ausgefüllt werden.

Sofern sie den Antrag korrekt und wahrheitsgemäß ausfüllen, ist es erlaubt, sich beim Ausfüllen des Antrages Hilfe zu holen. Die gesamten Einkünfte müssen dort eingetragen werden. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von einem Jahr. Sie können sich aber auch Beratung für den Antrag holen. So müssen sie diese nicht alleine Ausfüllen.

Werden alle Angaben vom Finanzamt geprüft?

Das Finanzamt darf prüfen, ob die Angaben, die gemacht wurden, in vollem Umfang der Wahrheit entsprechen. Denn alle Banken sind seit dem Jahr 2013 verpflichtet die Kapitalerträge der Kunden an das Bundeszentramt für Steuern zu übermitteln. Auf diese Weise kann das Finanzamt nachträglich einsehen und überprüfen, ob die Angaben bei der Nichtveranlagungsbescheinigung korrekt und der Wahrheit entsprechend gemacht worden sind.

Muss die Bescheinigung bei der Bank abgegeben werden?

Die Bescheinigung muss, sobald sie diese bekommen haben an ihre Bank weiter geleitet werden. Die Bank darf anschließend die Kapitalerträge ohne den Abzug der Abgeltungssteuer auszahlen. Wenn Kapitalerträge bei mehreren Banken vorliegen, muss jede Bank den entsprechenden Antrag bekommen.

Gültigkeitsdauer der Nichtveranlagungsbescheinigung

Die Dauer, für die die Nichtveranlagungsbescheinug ausgestellt wird, beträgt im Normalfall drei Jahre. Wenn diese Zeit vorbei ist, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Haben Sie höhere Einkünfte muss die Bescheinigung zurückgegeben werden. Auch das Finanzamt ist befugt die Vereinbarung wieder zurückzufordern.

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