Eine Krankenversicherung übernimmt bei Krankheiten die für Behandlungen anfallenden Kosten und bietet Leistungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge an. Sie ist daher ein essentieller Bestandteil der medizinischen Grundversorgung in Deutschland. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl, ob sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen. Wir haben uns die Unterschiede zwischen GKV und PKV genauer angesehen.
Überblick: Die GKV und PKV
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Krankenversicherung voneinander unterscheiden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Während Angestellte bis zu einer gewissen Gehaltshöhe automatisch einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten müssen, können sich Studenten, Selbstständige, Freiberufler und Menschen mit hohem Einkommen frei entscheiden, welche Versicherungsform sie wählen möchten. Sofern man aufgrund der eigenen beruflichen Situation oder der Einkommenshöhe selbst entscheiden kann, sollte man die PKV mit der GKV vergleichen und dabei die wesentlichen Unterschiede berücksichtigen.
Eine gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Hier hängt die Beitragshöhe vom eigenen Einkommen ab und die junge Generation trägt die Kosten für die ältere Generation mit. In einer privaten Krankenversicherung hingegen bemisst sich die Beitragshöhe anhand des eigenen Gesundheitszustandes, des Eintrittsalters und des gewählten Tarifs. In jüngeren Jahren wird über den Versicherungsbeitrag selbst eine Rücklage für das Alter gebildet.
Welche weiteren Unterschiede zwischen GKV und PKV gibt es?
Neben den bereits erläuterten unterschiedlichen Prinzipien der beiden Versicherungsformen bestehen auch in anderen Bereichen Unterschiede. Im Falle von Leistungen durch die Krankenversicherung werden diese bei der GKV direkt zwischen Arzt oder medizinischer Einrichtung und der Versicherung abgerechnet. Zuzahlungen durch den Versicherten können jedoch bei verschiedenen Behandlungen und Medikamenten anfallen. Bei einer PKV werden die Kosten für medizinische Behandlungen zwischen Arzt und Versichertem abgerechnet. Dieser tritt in Vorleistung und rechnet anschließend mit seiner PKV ab.
Häufig gibt es bei der PKV zudem eine Selbstbeteiligung an Behandlungskosten. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass bei der PKV der Leistungsumfang vertraglich garantiert ist und sich daher während der gesamten Versicherungsdauer nicht ändert. Bei der GKV können gesetzliche Änderungen auch eine Änderung des Leistungsumfangs mit sich bringen.
Wer kann einer privaten Krankenversicherung beitreten?
Selbstständige, Freiberufler, Studierende und Beamte haben unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, einer PKV beizutreten. Für Angestellte gilt eine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer unterhalb der derzeit gültigen Grenze von 64.350 Euro brutto liegt, der muss sich gesetzlich krankenversichern. Menschen mit höherem Jahresgehalt können frei wählen, ob sie einer GKV oder PKV beitreten möchten. Altersgrenzen für den Wechsel in eine PKV bestehen nicht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im hohen Alter ein Wechsel häufig mit sehr hohen Beiträgen verbunden und daher meistens nicht mehr attraktiv ist.
Ein Recht auf Aufnahme in eine PKV gibt es zudem nicht. Während in einer gesetzlichen Krankenversicherung jeder Antragsteller aufgenommen werden muss, regelt bei der PKV ein Gesundheitscheck vorab die Möglichkeiten der Aufnahme und die Höhe der Beiträge.