Qualifizierungschancengesetz: Berufliche Weiterbildung mit Fördermöglichkeiten

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Am 1. Januar 2019 ist das neue Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten und bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern verschiedene Vorteile bei der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung.

Was ist neu durch das Qualifizierungschancengesetz?

Mit dem neuen Gesetz haben sich die Aufgaben der Agentur für Arbeit deutlich erweitert. Der Strukturwandel und die zunehmende Digitalisierung in der Arbeitswelt fordern mehr Flexibilität und neue Qualifikationen der Arbeitskräfte. Genau hier setzt das neue Qualifizierungschancengesetz an und ermöglicht die Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen der Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie sollen perspektivisch auch auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt Chancen behalten und für Unternehmen zu wertvollen Mitarbeitern werden. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes waren vergleichbare Förderungen durch die Agentur für Arbeit nur für Erwerbslose und Personen ohne berufliche Qualifikation vorgesehen.

Wie sieht die Förderung aus?

Je nach Unternehmensgröße, Art der Weiterbildung und Grundvoraussetzungen des Arbeitnehmers übernimmt die Agentur für Arbeit finanzielle Zuschüsse zu einer Weiterbildung. Diese können in Form einer Beteiligung am Arbeitsentgelt während der Freistellung für die Fortbildung ausgezahlt werden. Möglich ist die Übernahme der vollen Lohnkosten für Mitarbeiter, die bisher keine berufliche Qualifizierung haben. In allen anderen Fällen werden zwischen 25 und 75 Prozent der Lohnkosten übernommen. Ebenso ist eine staatliche Förderung in Form der anteiligen Übernahme von Weiterbildungskosten möglich. Hierbei richtet sich die Höhe nach der Unternehmensgröße. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 100 Prozent der Ausgaben erstattet, Großunternehmen mit mehr als 2.500 Angestellten bis zu 15 Prozent.

Welche Fortbildungen und Umschulungen werden gefördert?

Die nach dem neuen Qualifizierungschancengesetz beschlossene Förderung von Weiterbildungen muss klaren Richtlinien entsprechen. Grundsätzlich werden keine Zuschüsse für Arbeitnehmer gezahlt, deren Ausbildung oder letzte Weiterbildung weniger als vier Jahr zurück liegt. Außerdem muss die berufliche Fortbildung von einem externen Dienstleister durchgeführt werden und eine Allgemeingültigkeit haben. Sie darf also nicht ausschließlich für die aktuelle Anstellung vorteilhaft sein. Geprüft wird außerdem die Förderungswürdigkeit der konkreten Maßnahme.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vom neuen Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Arbeitgeber können die berufliche Weiterbildung ihrer Angestellten finanziell fördern lassen und profitieren im Anschluss von einer höheren Qualifikation und dadurch einem größeren Mehrwert für das Unternehmen. Schließlich zeigt der Strukturwandel hin zum Arbeitsmarkt 4.0 deutlich, dass Fachkräfte dringend benötigt werden und Hilfsarbeiten durch unqualifizierte Arbeitskräfte immer stärker von Maschinen, Computern oder Robotern ersetzt werden.

Für Arbeitnehmer bietet die Förderung eine Möglichkeit zur eignen Weiterbildung auch während des Berufslebens. Aus der höheren Qualifizierung ergeben sich neue Jobperspektiven, bessere Verdienstchancen und ein sicherer Arbeitsplatz in der modernen Arbeitswelt. Wer sich als Arbeitnehmer für die Möglichkeiten einer weiteren beruflichen Qualifizierung interessiert, der kann einen entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Zusätzlich muss die Weiterbildung beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine Durchführung ist nur bei beidseitiger Bewilligung möglich.

 

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