Rechtsschutzversicherung: Definition, Wartezeiten und Leistungen

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Ärger wegen eines Rechtsstreits kann es in vielen Bereichen unseres Lebens geben. Nicht selten reicht eine außergerichtliche Verständigung aus, um die Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Wer sein Recht einfordert und an einem gerichtlichen Verfahren nicht vorbeikommt, muss in der Regel hohe Kosten einkalkulieren. Hier lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Der Versicherungsschutz tritt aber auch ein, wenn eine gerichtliche Streitigkeit ohne Beteiligung des Gerichts beigelegt werden soll. Sie schützt z. B. ein bei einem Rechtsstreit rund ums Wohnen, bei Delikten im Straßenverkehr oder in Steuerangelegenheiten, die nur vor Gericht geklärt werden können.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die einem Versicherungsnehmer Schutz bietet, wenn ein Rechtsstreit außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren geklärt werden soll. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen – z. B. die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung – gehört die Rechtsschutzversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Leistungen, die ein Anwalt dem Versicherten in Rechnung stellt. Hierzu zählen nicht nur die anwaltlichen Kosten der Gegenseite, sondern auch das Honorar des eigenen Rechtsanwalts.

Die Rechtsschutzversicherung kennt viele Bausteine. In der Regel muss bis zur Leistungszusage eine Wartezeit einkalkuliert werden. Bei Streitigkeiten in einigen Rechtsgebieten – z. B. bei Ärger mit dem Finanzamt – kann der Versicherte aber auf eine schnelle Regulierung des Schadens hoffen.

Die Bausteine einer Rechtsschutzversicherung

Die Versicherungsunternehmen machen es den Versicherten möglich, unter den Arten der Rechtsschutzversicherung die Bausteine zu wählen, die zur Abdeckung der persönlichen Risiken am besten geeignet sind. Unterschieden werden können die folgenden Bausteine:

  • Privater Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohn- und Mietrechtsschutz
  • Vermieterrechtsschutz

Privater Rechtsschutz

Die private Rechtsschutzversicherung gilt als Basisversicherung, wenn Privatpersonen private und berufliche Streitigkeiten absichern, die eine juristische Beratung erfordern. Die private Rechtsschutzversicherung kann auch schon bei einem Nachbarschaftsstreit sinnvoll sein.

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz ist speziell auf Konflikte im Arbeitsrecht zugeschnitten. Diese betreffen z. B. die Erfüllung der Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag geregelt sind oder eine unberechtigte Kündigung.

Verkehrsrechtsschutz

Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Situationen, die nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden können und für die Beteiligten teuer sind. Mit dem richtigen Verkehrsrechtsschutz ist man auch geschützt, wenn man für die Polizei als Beschuldigter nach einem Verkehrsunfall gilt.

Wohn- und Mietrechtsschutz

Der Wohn- und Mietrechtsschutz eignet sich sowohl für Mieter als auch für Eigentümergemeinschaften. Er sorgt für die finanzielle Unterstützung bei allen rechtlichen Problemen, die mit dem Vermieter entstehen. Sie bietet auch Schutz bei Ärger mit der Eigentümergemeinschaft.

Vermieterrechtsschutz

Der Vermieterrechtsschutz ist eine besondere Form der privaten Rechtsschutzversicherung, die im Speziellen die Rechte eines Vermieters schützen soll. Hierbei sind z. B.  die rechtlichen Streitigkeiten abgedeckt, die sich aufgrund von ausbleibenden Mietforderungen oder einer nicht ordnungsgemäßen Führung der Wohnung ergeben.

Ein Vermieter, der Ärger mit seinem Mieter hat, profitiert von den Leistungen des Vermieterrechtsschutzes | pixabay.com

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?

Die private Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Nichtselbstständige, selbstständige Unternehmer und Freiberufler. Denn sie bietet sowohl für den privaten Rechtsschutz als auch für den beruflichen Rechtsschutz einen umfassenden Leistungskatalog. Dieser bezieht sich z. B. auf die folgenden Leistungen:

  • Abwehr von Ansprüchen aus einem Kauf- oder Versicherungsvertrag
  • Bei der gerichtlichen Verteidigung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren
  • Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung vor einem Sozialgericht
  • Bei Wahrnehmung der Interessen, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen

Darüber hinaus eignet sich der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung, wenn in den folgenden Fällen ein Rechtsschutz geboten ist:

  • Bei Scheidungen oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. einer Testamentsanfechtung
  • Beim Kauf eines Baugrundstücks und der Finanzierung des Bauvorhabens
  • Bei einer falschen Finanzanlageberatung
  • Bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die sich aus einer Vertragsverletzung ergeben

Die Vor- und Nachteile einer Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:

Vorteile

  • Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz für die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Die Versicherungsnehmer können kostenlos eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
  • Der Abschluss der Versicherung ist nicht an einen bestimmten rechtlichen Beistand gekoppelt. Es besteht freie Anwaltswahl.
  • Eine in Deutschland abgeschlossene Rechtsschutzversicherung erteilt die Leistungszusage auch bei einer Rechtsstreitigkeit im Ausland.
  • Eine kostenlose Beratung ist auch möglich, wenn das betroffene Rechtsgebiet nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages ist.
  • Auf Wunsch ist die Vermittlung von Fachanwälten möglich

Nachteile

  • Eine Rechtsschutzversicherung ist mit teilweise hohen Beiträgen verbunden. Der Versicherungsträger muss nicht für jeden Streitfall die Kosten übernehmen.
  • Kann dem Versicherungsnehmers Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist die Versicherung zum Leistungsverzicht berechtigt.

Welche Wartezeiten müssen beachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt, der bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrages beachtet werden sollte, betrifft die Wartezeiten. Eine einheitliche Regelung zu der Länge der Wartezeiten gibt es nicht. Viele Versicherungen vereinbaren mit ihren Vertragspartnern eine Wartezeit, die nach drei Monaten endet. Sie beginnt, sobald der Vertrag von den beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde.  Einige Versicherungen legen für sich eine Wartezeit fest, die nach sechs Monaten endet. In jedem Fall gilt, dass der Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein darf.

Bei welchen Rechtsstreitigkeiten greift der Rechtsschutz ohne Wartezeit?

Den Rechtsschutz mit Wartezeit muss der Versicherungsnehmer nicht in allen Fällen einkalkulieren. Es gibt einige Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Versicherungsträger von der Einhaltung einer Wartezeit absehen. Hierzu gehören z. B.:

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Strafen wegen Delikten im Straßenverkehr
  • Forderungen, die aufgrund eines Schadenersatzanspruchs bestehen
  • Steuerangelegenheiten

Welche Leistungen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages – und einer eventuellen Wartezeit – übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt und das Gericht. Eingeschlossen in der Leistungszusage eines Rechtsschutzversicherers sind ebenfalls die Honorare, die während einer Gerichtsverhandlung von Sachverständigen oder Gutachtern in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Leistungszusage mit der vereinbarten Versicherungssumme endet. Darum sollte diese bei mindestens 300.000 Euro liegen.

In welchen Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung nicht?

In einigen Fällen greift die Leistungspflicht einer Rechtsschutzversicherung nicht. Hierzu gehören die folgenden Sachverhalte:

  • Es besteht ein Schadenersatzanspruch, der nicht auf eine Vertragsverletzung zurückzuführen ist.
  • Der Versicherungsnehmer hat mit Vorsatz eine Straftat begangen.
  • Es soll ein Anspruch aufgrund einer Verletzung des Urheber- oder Patentrechts durchgesetzt werden.

Was macht eine gute Rechtsschutzversicherung aus?

Eine gute Rechtsschutzversicherung kennzeichnet sich insbesondere durch die folgenden Eigenschaften:

  • Das Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, die Kosten eines Rechtsstreits bis zu einer bestimmten Höhe zu übernehmen. Diese Summe sollte den Betrag von 300.000 Euro nicht unterschreiten.
  • Es ist wichtig, dass ein Widerspruchsverfahren vereinbart wird. Hierdurch kann ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden werden, wenn dieser das Sozialrecht, das Steuerrecht oder das Verwaltungsrecht betrifft.
  • Ein Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche erst durchsetzen, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Deshalb sollte diese möglichst kurz sein. Im besten Fall wurde keine Wartezeit
  • Bei einer zu geringen Erfolgsaussicht kann der Versicherer die Leistung verweigern. Darum ist es für den Versicherungsnehmer wichtig, einen Stichentscheid zu vereinbaren. Hierbei gibt ein beauftragter Anwalt eine begründete Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ab. Hierauf erfolgt ein Stichentscheid, der sowohl für den Versicherer als auch den Versicherungsnehmer bindend ist.

Was sollte bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachtet werden?

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte allgemein darauf geachtet werden, dass die monatlichen Raten in einem ausgewogenen Verhältnis zu den vereinbarten Leistungen stehen.  Die Versicherungssumme sollte mindestens 300.000 Euro betragen. Überdies achtet der Versicherungsnehmer darauf, dass der Versicherungsschutz sich nicht auf Rechtsstreitigkeiten im Inland beschränkt und ein Mediator bei familiären oder erbrechtlichen Angelegenheiten  mitversichert ist. Optimal ist es für den Versicherungsnehmer, wenn das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsombudsmann e. V. beigetreten ist.

 

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