Schenkungssteuer umgehen: Diese Möglichkeiten sind legal

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Wer sein Vermögen oder einen Teil davon schon zu Lebzeiten an einen lieben Menschen übergeben möchte, nimmt eine Schenkung vor. Diese wird steuerrechtlich wie eine Erbschaft behandelt: Der Begünstigte hat entsprechend dem jeweiligen Vermögenswert Schenkungssteuern zu entrichten. Damit er in den vollen Genuss des überlassenen Vermögens kommt, kann der Schenkende eine der im Folgenden beschriebenen legalen Möglichkeiten nutzen. So hat er die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum hinweg mehr Vermögen zu übereignen, als wenn er dieses vererben würde.

Schenkungssteuer umgehen: Die Freibeträge

Schuldner der Schenkungssteuer ist derjenige, der ein Vermögen ohne Gegenleistung erhält. Liegt dessen Wert oberhalb der persönlichen Freibetragsgrenze, muss er auf diesen übersteigenden Betrag Schenkungssteuern zahlen. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem und nach dessen Steuerklasse. Unter die Schenkungssteuer fallen Vorschüsse auf ein späteres Erbe und Abfindungen, die bei einem Verzicht auf das rechtmäßige Erbe gezahlt werden. Für Beschenkte gelten grundsätzlich dieselben Steuersätze wie für Erben.

Je nach Wert der Schenkung, Steuerklasse und Verwandschaftsverhältnis kann er mit 7 bis zu 50 % Steuern belastet werden. Der Begünstigte darf seinen individuellen Freibetrag alle zehn Jahre voll ausschöpfen. Erhält er während dieses Zeitraums mehrere Schenkungen, werden diese zusammengerechnet. Ergibt sich dann ein Vermögenswert, der diese Grenze überschreitet, muss er für alle weiteren Schenkungen Steuern zahlen. Da jedoch außer dem allgemeinen Freibetrag meist noch weitere Freibeträge ausgeschöpft werden können, ist es ratsam, vor der Schenkung Kontakt zu einem Steuerberater aufzunehmen.

Das empfiehlt sich beispielsweise bei Schenkungen mit Hausrat: Bei diesem liegt die Freibetragsgrenze für Angehörige der Steuerklasse I bei maximal 41.000 Euro.

Wie Sie die Schenkungssteuer legal umgehen

Damit der Begünstigte keine Steuern entrichten muss, gibt es folgende Tricks:

  • den Steuerfreibetrag ausnutzen
  • eine Kettenschenkung vornehmen
  • die Immobilie für eigene Wohnzwecke verschenken
  • den Beschenkten heiraten
  • den Begünstigten adoptieren
  • eine Ratenschenkung durchführen
  • Gelegenheitsschenkungen machen
  • Geld an den Betreuer verschenken

Steuerfreibeträge nutzen

Wissen Sie, wie hoch der Freibetrag des Beschenkten ist und möchten Sie verhindern, dass er für das Geschenk Steuern entrichten muss, überschreiben Sie ihm einfach eine Geldsumme, der unter diesem Freibetrag liegt.

Kettenschenkungen

Möchten Sie innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Zehnjahresfrist eine weitere Schenkung vornehmen, nutzen Sie am besten die sogenannte Kettenschenkung: Sie lassen Ihrem Kind Geld in Höhe seines Freibetrages von 400.000 Euro zukommen. Einige Zeit später schenken Sie Ihrem Ehepartner 400.000 Euro, der diese dann an das Kind weitergibt, indem er seinen eigenen Freibetrag nutzt.

Diese Variante eignet sich auch gut zwischen Großeltern, Eltern und Kind. Auch wenn Kettenschenkungen legitim sind, achten Sie bitte darauf, die Verpflichtung zur Weitergabe nicht in einem Vertrag festzuhalten. Das Finanzamt könnte darin nämlich einen Missbrauch der Regelung sehen.

Immobilie steuerfrei verschenken

Gehören zu Ihrem Vermögen Häuser und Wohnungen und möchten Sie diese unter Umgehung der Schenkungssteuer beispielsweise an Ihren Ehepartner übergeben, muss dieser lediglich eine gesetzliche Vorgabe erfüllen: Er ist verpflichtet, später darin zu wohnen. Die Steuerfreiheit gilt in Bezug auf selbst genutztes Wohneigentum nur dann, wenn es sich um Schenkungen zwischen Ehe- und Lebenspartnern handelt. Kinder und Enkel würden in diesem Fall Steuern zu zahlen haben. Immobilien, die als Anlageobjekte verschenkt werden, unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer.

Eine im Ausland vorgenommene Immobilienschenkung ist nur dann steuerfrei, wenn beide Vertragsparteien dort seit mindestens fünf Jahren einen Wohnsitz haben. Denken Sie bei diesem Immobiliengeschäft aber bitte daran, dass Sie vermutlich Steuern an die ausländische Steuerbehörde zu entrichten haben. Eine andere Möglichkeit, das Wohneigentum steuerfrei zu verschenken, besteht darin, dass Sie nur die Immobilien übertragen, deren aktueller Verkehrswert unter dem Freibetrag des Beschenkten liegt. Ein Immobiliengutachter kann Ihnen dabei behilflich sein.

Eheschließung

Leben Sie schon längere Zeit mit Ihrem Partner zusammen und möchten Sie ihm Vermögen übereignen, ohne dass er dafür Schenkungssteuern entrichten muss, können Sie das lediglich bis zur Freibetragsgrenze von 20.000 Euro tun. Nach einer Heirat würde sich dieser steuerfreie Betrag auf maximal 500.000 Euro erhöhen.

Schenkungssteuer umgehen mit einer Adoption

Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn der Begünstigte nur einen Freibetrag von höchstens 20.000 Euro hat. Adoptieren Sie das Kind Ihres Ehepartners, erhöht sich damit dessen Steuerfreibetrag auf 400.000 Euro. Die Adoption einer fremden Person kann immerhin deren Steuersatz auf unter 30 % senken.

In Raten schenken

Mit einer Schenkung in Raten können Sie ebenfalls die Steuerbehörde leer ausgehen lassen. Bei dieser langfristig angelegten Strategie übertragen Sie in großzügigen Zehnjahresabständen immer nur so viel Vermögen, dass die infrage kommende Steuerfreibetragsgrenze nicht überschritten wird. Bei Immobilien sind Ratenschenkungen allerdings nur dann möglich, wenn sie teilbar sind: Dafür machen Sie aus Ihrem Mehrfamilienhaus einfach mehrere Eigentumswohnungen, die Sie dann nach Bedarf verschenken. Beachten Sie dabei aber bitte den jeweiligen aktuellen Verkehrswert.

Gelegenheitsschenkungen

So nennt man das Ausnutzen bestimmter Gelegenheiten wie Geburt eines Kindes, Eheschließung, Examen und Jubiläum. Da der Gesetzgeber für diese Schenkungen keine Größenordnung festgelegt hat, dürfen es bei diesen besonderen Anlässen auch größere Geschenke wie beispielsweise Immobilien sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schenkung in einem realistischen Verhältnis zum gesamten Vermögen des Schenkers steht.

Geld an Betreuer übereignen und Schenkungssteuer umgehen

Diese legale Möglichkeit dürfte verglichen mit den anderen oben genannten Schenkungsvarianten nur wenigen Personen bekannt sein. Pflegebedürftige haben das Recht, bis zu 20.000 Euro steuerfrei auf ihren persönlichen Betreuer zu übertragen. Dafür darf der Beschenkte allerdings nur geringfügig oder überhaupt nicht für die Betreuung vergütet werden (Ehrenamt!). Außerdem muss die erbrachte Pflegeleistung in einem angemessenen Verhältnis zum geschenkten Vermögen stehen.

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