Steuerklasse nach der Heirat – Welche Möglichkeiten gibt es?

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Einer der vielen Vorteile einer Hochzeit zwischen zwei sich liebenden Menschen liegt darin, dass der Staat nach dem Ereignis ein bisschen weniger in die Taschen der Vermählten greift. Dadurch sollen Familien gefördert und die Ehe unterstützt werden.

Für viele Menschen ist aber gar nicht ganz klar, in welche Richtung es mit den steuerlichen Aspekten nach der Hochzeit gehen soll. Welche Steuerklassen sollten gewählt werden und worauf kommt es bei der Auswahl nach der Hochzeit an?

Wie funktioniert die Änderung der Steuerklasse nach der Hochzeit?

Bereits nach der offiziellen Eintragung der Ehe in den Melderegister werden ganz automatisch die entsprechenden Steuerklassen der Eheleute verändert. Es erfolgt eine Meldung an das Finanzamt und an den Arbeitgeber – eine gesonderte Meldung auf eigene Initiative hin ist nicht nötig. Beide Ehepartner werden dabei in die Steuerklasse IV eingeteilt, welche entsprechende Vergünstigungen für die Lohnzahlungen mit sich bringt. Dabei ist es egal, ob zu dem Zeitpunkt der Eintragung beide Eheleute einer festen Arbeit nachgehen oder nicht.

Dabei ist es wichtig, dass darauf geachtet wird, welche Steuerklasse nach dem Heiraten am Sinnvollsten erscheint. Einmal im Jahr ist es möglich, dass man dem Finanzamt eine freiwillige Änderung der eigenen Steuerklasse meldet. Das bedeutet auch, dass nicht unbedingt beide Ehepartner mit der Steuerklasse IV gemeldet sein müssen. Eine beliebte Kombination ist zum Beispiel die Mischung aus Steuerklasse III und V, die besonders bei einem Großverdiener und einem Geringverdiener in der Ehe Sinn machen kann.

Die Besonderheiten der Steuerklassen für Verheiratete

Der größte Vorteil in den Steuerklassen IV für Verheiratete liegt in der gemeinsamen Veranschlagung. Das Finanzamt berechnet also die Einkünfte als eine Person und entsprechend dessen wird das Vermögen gehandhabt. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn nur eine von beiden Personen arbeitstätig ist. Die Freibeträge gehen deutlich nach oben und der niedrigere Steuersatz sorgt dafür, dass die allgemeine Abgabenlast deutlich reduziert wird.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es sich lohnt, über die Alternative nachzudenken. Das gilt besonders dann, wenn beide Ehepartner einer Arbeit nachgehen. Der größte Vorteil der Steuerklassen III und V für die Ehepartner liegt darin, dass derjenige, der deutlich mehr verdient, erhebliche Steuervorteile hat. Dafür ist die Person, die in Steuerklasse V landet, deutlich stärker veranschlagt.

Es lohnt sich genau zu prüfen, welches der beiden Gehälter von einem deutlich niedrigeren Steuersatz profitieren kann und wie hoch die mögliche Ersparnis in diesem Modell ist. Alles in allem ist es durchaus möglich, dass man am Ende mehr Netto aus beiden Verdiensten erhält und somit im Vorteil gegenüber der gemeinsamen Veranschlagung ist.

Es empfiehlt sich, dass die Eheleute vor der Entscheidung über eine bestimmte Steuerklasse nicht nur einen Steuerrechner, sondern im Zweifel auch einen Steuerberater konsultieren. Diese können bei der Entscheidung helfen, in welche Richtung es nach der Eheschließung gehen soll und wie das meiste Geld erhalten werden kann.

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