Der Verlustvortrag gehört zu den Verlustabzügen und ist vereinfacht gesagt eine Einrichtung im Steuerrecht durch den Gesetzgeber für Steuerzahler, die in einem Jahr schwere finanzielle Engpässe erlebt haben oder massive Verluste einstecken mussten. Wenn diese finanziellen Verluste die eigenen Einkünfte übersteigen, sodass am Ende ein Minus übrigbleibt, kann man zwei Instrumente nutzen, um im kommenden Jahr Steuern zu sparen: Den Verlustvortrag und den Verlustrücktrag.
Im Folgenden beziehen sich die Erklärungen auf den Verlustvortrag. Man kann also gewissermaßen einen Teil der eingetretenen Verluste im nächsten Jahr mit einer Steuerersparnis geltend machen und so ausgleichen. Nachgeschlagen werden kann die gesetzliche Regelung im Einkommenssteuergesetzbuch §3 und §10d.
Wie kann ein Verlustvortrag in der Praxis aussehen?
Am Besten erklärt werden kann das Modell immer noch anhand eines konkreten Beispiels. Stellen Sie sich vor, dass eine junge Frau ein duales Studium in einem Modehaus absolviert. Ihr Gehalt ist während dieser drei Jahre nicht besonders hoch, sie hat allerdings viele Ausgaben: Für Fachliteratur, zusätzliche Designkurse, ein teurer Laptop mit ausgezeichneter Grafik für virtuelle Projekte sowie Geld für den öffentlichen Nahverkehr. Am Ende des Jahres rechnet sie jeweils ihre Ausgaben und Einnahmen aus und stellt sie gegenüber: Es ist eine Verlustrechnung. Nun kann sie diese Verluste für das nächste Jahr als Verlustvortrag geltend machen. Das bedeutet, dass sie im kommenden Jahr weniger Steuern auf ihr Einkommen bezahlt und so einen Teil ihrer Verluste ins nächste Jahr „retten“ kann.
Was muss bei einem Verlustvortrag beachtet werden?
Natürlich kann nicht jeder Steuerzahler einfach beim Finanzamt besonders viele Verluste für das aktuelle Jahr angeben und so im nächsten Jahr Steuern erlassen bekommen. Der Ablauf ist folgender:
1. Die Steuererklärung muss abgegeben werden. Hier sind absetzbare Ausgaben und Einkünfte aufgezählt
2. Auf der ersten Seite muss der Unterpunkt namens „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ bejaht werden.
3. Durch diese Angabe trägt das Finanzamt die Höhe des angegebenen Verlusts ein und verrechnet diesen im kommenden Jahr mit den Einkünften. So wird die Summe der Einkünfte verringert, das bedeutet die Steuern fallen niedriger aus. Voraussetzung ist natürlich, dass auch im kommenden Jahr eine Steuererklärung abgegeben wird.
4. sollte es im kommenden Jahr wieder zu einem Minus zwischen Einkünften und Ausgaben kommen, kann der Verlustvortrag auch auf das übernächste oder überübernächste Jahr übertragen werden. Das würde sich beispielsweise bei einer Tätigkeit als Selbstständiger anbieten, die über mehrere Jahre hinweg finanziell nicht erfolgreich ist.
Übrigens: Der Verlustvortrag kann von allen Personen genutzt werden, die Steuern zahlen, nicht nur von Auszubildenden oder Studenten. Diese Option ist besonders bei Börsenanlegern beliebt, die bei hohen plötzlichen Verlusten diese in Teilen auf eins der kommenden Jahre umschichten.
Der Verlustvortrag bei Studenten
Bei Studenten gibt es die Möglichkeit, sich via Verlustvortrag einen Teil der Studienkosten über die erste Einkommenssteuererklärung zurückzuholen. Viele Kostenpunkte beim Studium könnten von der Steuer abgesetzt werden (sogenannte Werbungskosten für Computerausstattung, Bücher, Semesterticket, etc.), sobald ein jährliches Einkommen von 9000,- € überschritten werden würde. Dass dieses Einkommen bei Studenten selten erzielt wird, ist nicht schlimm, denn: Bei der ersten Anstellung können die Studienkosten bis zu 7 Jahre rückwirkend erstattet werden. Soweit wie möglich müssen alle angegebenen Ausgaben mit Belegen bewiesen werden können, es gibt jedoch auch Pauschalbeträge für ein Auslandssemester oder Praktika.