Umsatzsteuervoranmeldung: Darauf müssen Unternehmer achten

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Ab einer gewissen Umsatzhöhe sind Selbstständige in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Zusammen mit der Pflicht, die Umsatzsteuer zu erheben, kommt auch die Pflicht, sie regelmäßig beim Finanzamt voranzumelden. Das kann schnell recht unübersichtlich werden. Dieser Artikel zeigt, wie man den Durchblick behält.

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Wenn man in Deutschland als Selbstständiger gemeldet ist und mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr generiert, muss man auf seine Bezüge eine Umsatzsteuer erheben. Je nach Tätigkeitsbereich handelt es sich dabei um 19 oder 7 Prozent – durch die aktuell reduzierte Mehrwertsteuer liegen die Sätze allerdings bei 16 und 5 Prozent. Diese Umsatzsteuer wird auf die Rechnungsbeträge aufgeschlagen und den Auftraggebern in Rechnung gestellt. Diese wiederum können sie als bereits gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen. Der Selbstständige führt diese Umsatzsteuer dann an den Staat ab. Je nachdem, wie hoch die Beträge sind, wird eine jährliche, vierteljährliche oder sogar monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nötig.

Wie wird die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt?

Das kann schnell sehr kompliziert werden. Tatsächlich passieren bei der Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer die meisten buchhalterischen Fehler, die sich im Nachhinein nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren lassen. Wer den Aufwand für diese buchhalterische Tätigkeit möglichst gering halten möchte, kann die Umsatzsteuervoranmeldung mit FastBill ganz einfach ohne Elster Zertifikat übermitteln. FastBill ist eine Buchhaltungssoftware, die über eine eigene Schnittstelle mit den Finanzämtern kommunizieren und auch dem Steuerberater bei Bedarf Einsicht gewähren kann. Die Berechnung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung lässt sich in der Software weitgehend automatisieren. So bleibt dem Selbstständigen mehr Zeit für das Wesentliche.

Ohne spezielle Software gelingt die Übermittlung nur über das offizielle ELSTER-Portal der Finanzämter. Hierfür braucht es ein entsprechendes Zertifikat.

Warum braucht es die Umsatzsteuervoranmeldung?

Im Prinzip handelt es sich bei der Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer um eine Technik des Staates, um des dafür nötigen Aufwandes zu entledigen. Sowohl dem Selbstständigen als auch seinen Auftraggebern entstehen durch die Umsatzsteuer, wie oben gezeigt wurde, keine echten Mehrkosten. Beide müssen aber für die Berechnung und Übermittlung einen buchhalterischen Mehraufwand leisten. Die eigentliche Umsatzsteuer zahlt der Endkunde. Er kennt sie in der Regel als „Mehrwertsteuer“.

Die Umsatzsteuervoranmeldung gewährleistet, dass große Geldbeträge, die der Unternehmer ohnehin abführen muss, vorzeitig auf dem Konto des Staates landen. Dadurch kann der Staat größere Zinsgewinne für sich behalten, die ansonsten auf dem Konto des Unternehmers landen würden. Bei einem Selbstständigen mögen diese Zinsgewinne minimal ausfallen. Bedenkt man aber, dass die Mehrzahl der Selbstständigen und die allermeisten Unternehmen Umsatzsteuer erheben, kommt da schnell eine große Summe Geld zusammen, die erhebliche Zinsen generieren kann. Mit der Kleinunternehmerregelung werden vor allem gering verdienende Unternehmer – etwa solche, die gerade erst gegründet haben – von dem buchhalterischen Mehraufwand befreit. Alle anderen müssen diese Leistung zugunsten des Staates früher oder später erbringen.

 

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