Die Vorratsgesellschaft – Definition, Vorteile und Beispiele

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Im Allgemeinen zeigt sich eine Vorratsgesellschaft in Gestalt einer Kapital- oder auch Personengesellschaft. Zu beachten ist, dass diese zum einen handelsrechtlich sowie auch juristisch bereits eingetragen wurden und zum anderen noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen haben.

Somit liegt das alleinige Ziel eines Gründers nicht darin mit der neu gegründeten Vorratsgesellschaft in irgendeiner Form zu wirtschaften, vielmehr geht es darum den möglichen Interessenten die Vorratsgesellschaft, als Hülle ausgestattet mit der nötigen Rechtsform zum Kauf darzubieten. Aus diesem Grund kann man die angeeignete Vorratsgesellschaft sofort nutzen und ist den mühseligen Eintragungsprozessen aus dem Weg gegangen.

Wie funktioniert die Gründung einer Vorratsgeselschafft?

Es gibt unterschiedliche Faktoren die für einen Kauf einer Gesellschaft sprechen. Denn zum einen erbringt der Erwerb einer Vorratsgesellschaft eine große Ersparnis an Zeit, so kann direkt nach dem Kauf der Käufer beim Handelsregister den Status „Vorratsgesellschaft“ darlegen. Daraufhin kommt es zur Angabe des Sitzes der Firma als auch das zu betätigende Geschäftsfeld und die Mitglieder der Gesellschaft. Zuletzt wird eine Versicherung beigelegt, um damit den Vorgang abzuschließen.

Zum anderen muss der Käufer im Gegensatz zu normalen Gründungen von Unternehmen keine Haftungsrisiken mit einer solchen Gründung übernehmen. Das bedeutet auch, dass er nicht an die vorherigen Forderungen, die das Handeln der Vorratsgesellschaft betreffen, gebunden ist.

Welche Anbieter bezüglich Vorratsgesellschaften gibt es?

In den meisten Fällen kann man Vorratsgesellschaften von unterschiedlichen Gründungsagenturen erwerben. Dabei sind insbesondere Firmen, die im Ausland tätig sind am beliebtesten, da durch diese Anbieter die Stammkapitalvorschriften legal umgangen werden können. Letztlich bildet die endgültige Eintragung in das Handelsregister nicht den Gründungstag, sondern der Anmeldungstag. Dadurch ist jede Vorratsgesellschaft bereits am Tag des Erwerbs einsatzbereit und kann ganz normal wie jede andere gegründete Gesellschaft verwendet werden.

Immer öfter greifen auch Unternehmer auf das Verfahren der Vorratsgesellschaften zurück, da für diese kein erhebliches Risiko besteht. Meistens werden diese Geschäfte als sogenannte „Projektfirmen“ benannt und bieten sämtliche Formen des Rechts so auch Unternehmensgesellschaften, Aktiengesellschaften wie auch Societas Europaea, Kommanditgesellschaften auf Aktien und bekanntlich auch GmbH, GmbH & Co. KG oder AG.

Welche Vorteile bietet der Erwerb einer Vorratsgesellschaft?

Vorratsgesellschaften (sogenannte unternehmenslose Rechtssubjekte) können mittels einer Eintragung ins Handelsregister ebenfalls als „juristische Person“ geltend gemacht werden. Wichtig ist wiederum zu bedenken, dass noch keine Firma hinter einer solchen Vorratsgesellschaft steckt. Die Gründung einer Vorratsgesellschaft zielt einzig und allein darauf ab zur Weiterveräußerung angewendet zu werden. In diesem Fall ist auch keine unmittelbare Verbindlichkeit am Erwerb einer Vorratsgesellschaft mitzuberechnen.

Letzten Endes fallen ausschließlich Beiträge für die IHK, Kosten für den Notar und zur Eröffnung eines Kontos an. Ein Unternehmer, der sich für den Kauf einer Vorratsgesellschaft ausgesprochen hat, erhält außerdem eine neuwertige Rechtseinheit inklusive Bonität. Das heißt auch, dass unabhängig der Tatsache wer man ist und was man zuvor getan hat, man eine neue Geschäftsfähigkeit und Bonität erhält. Ein weiterer Vorteil erschließt sich ebenfalls aus der Vermeidung langwieriger Prozesse bei der Eintragung der Gesellschaft.

Bei Erwerb einer Vorratsgesellschaft wiederum genügt bei Eintragung ins Handelsregister, der Nachweis, dass es bei der gekauften Gesellschaft um eine Vorratsgesellschaft geht. Dieser Nachweis wird durch unterschiedliche Formalitäten erbracht wie beispielsweise der abgeschlossenen Versicherung, welche besagt dass das angelegte Stammkapital ohne Dritte verläuft. Letzten Endes entfällt während der Phase der Übernahme beziehungsweise bei Erwerb einer Gesellschaft, für den Unternehmer zusätzlich das eigene Haftungsrisiko.

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